Miete für Terrasse nach fünf Jahren Nutzung

  • Hallo zusammen,

    Ich nutze vor meiner EG Wohnung eine Fläche als Terrasse. Dies war von Anfang an Bestandteil des Mietvertrages, der aber nur mündlich besteht. Meine Vermieterin ist 86 Jahre alt, alle Versuche in den letzten Jahren einen schriftlichen Vertrag zu bekommen schlugen fehl.

    Nun möchte sie plötzlich die Fläche vor meiner Wohnung als Extrafläche berechnen und mir dafür die Miete erhöhen.

    Es gibt Zeugen für die anfängliche Abmachung, auch vorherige Mieter haben die Fläche bereits genutzt.

    Darf sie das so einfach? Schließlich war die Nutzung von Anfang an Bestandteil des Mietverhältnisses.

    Danke für Eure Tips!

    Olivia

  • Schließlich war die Nutzung von Anfang an Bestandteil des Mietverhältnisses

    Das ist sie auch immer noch. Denn laut Rechtsprechung gehört der Bereich einer Terrasse, zu dem man direkten Zugang von der Wohnung aus hat, immer zur Mietsache, da ein anderer Mieter keinen Nutzen davon hat.

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