Nebenkostenabrechnung rückwirkend verlangen

  • Hallo zusammen ich habe hier mal eine Frage die mich durch Recherche im Internet noch verwirrter zurück lässt als ohnehin schon.

    Und zwar haben wir unseren Mietvertrag aus 2016 zu Ende Dezember 23 gekündigt. Seit dem haben wir plötzlich Probleme mit der Vermieterin.

    Wir zahlen laut MV eine Betriebskostenvorrauszahlung das heißt für mich die Vermieterin ist natürlich zur Betriebskostenabrechnung berechtigt. Diese hat jedoch seit dem wir hier Wohnen nie eine ausgestellt. Nun Ach Kündigung des Mietverhältnisses haben wir eine Betriebskostenabrechnung für 2022 erhalten aus der eine nachzahlung von 400€ hervor geht. Dies ist bis auf die Tatsache das sie bisher nie eine erstellt hat auch nachvollziehbar und ich weiß das ich da nicht drum herum komme.

    Nun gehen wir davon aus das ggf. in den Vorjahren eine Rückzahlung fällig gewesen sein könnte und deswegen keine erstellt wurde. Im Internet lese ich immer wieder das ich als Mieter die Abrechnungen nachträglich fordern könnte (unter der 3Jahrigen Verjährungsfrist), ohne eine Nachzahlung zu befürchten.

    Könnte ich jetzt also meiner Vermieterin schriftlich auffordern mir eine Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2019,2020 und 2021 auszuhändigen?


    Nachtrag:

    Gerade habe ich festgestellt beim prüfen der Abrechnung das meine Heizkosten anteilig (5 Wohnungen) auf unsere 72qm Wohnfläche umgelegt wurden und auch als Verbrauchsunabhängige kosten deklariert wurden. Da wir keinen eigenen Zähler haben wäre ein angeben dieser auch garnicht möglich.

    Aber laut Hizkostenverordnung ist der Vermieter doch verpflichtet hier min. 50% Verbauchsabhängig anzuzeigen, da dies vermutlich Aufgrund der fehlenden Zähler nicht möglich ist kann ich doch hier erstmal der Abrechnung Wiedersprechen und die Vermieterin darauf hinweisen so dass vermutlich am Ende der Betrag um15% gemindert werden kann oder liege ich da falsch?

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