Schönheitsreparatur Klausel Mietvertrag - Wohnung renoviert und möbliert übergeben

  • Ich habe eine Frage zu folgendem Mietvertrag:

    Bedeutet dies, dass ich Schönheitsreparaturen (Streichen) leisten muss, auch wenn keine Abnutzung oder Veränderung zum Mietobjekt erkennbar ist?

    Wie genau beweise ich die durchgeführte Reparatur? Vor- und Nachher-Fotos und Rechnung von Farbe? Die Wohnung wird renoviert und möbliert übergeben.

    Danke für eure Hilfe

  • Ein Vermieter kann grundsätzlich nur eine Renovierung abhängig vom Zustand der Wände verlangen. In jedem Fall Streichen zu müssen geht nicht.

    Im Übrigen ist eine solche Quotenabgeltungsklausesl in so gut wie allen Fällen unwirksam. Man muss also nichts zahlen.

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