Ich habe eine Frage zu folgendem Mietvertrag:
Zitat von MietvertragAlles anzeigenSchönheitsreparaturen
1.) Die Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter.
2.) Zu den Schönheitsreparaturen gehören:
a) das Streichen aller Wände, soweit diese nicht verfliest, mit Holz verkleidet oder mit Strukturputz versehen sind,
b) das Streichen aller Decken und Wandflächen,
c) die Reinigung des Teppichbodens bzw. des in der Wohnung vorhandenen Bodenbelags.
3.) Hat der Mieter während der Mietzeit die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt, ist er bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, eine Reparaturpauschale in Höhe von Euro 240,00 (in Worten: Euro zweihundert vierzig) an den Vermieter zu zahlen. Dabei obliegt dem Mieter die Beweislast, dass die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit durchgeführt worden sind."
Bedeutet dies, dass ich Schönheitsreparaturen (Streichen) leisten muss, auch wenn keine Abnutzung oder Veränderung zum Mietobjekt erkennbar ist?
Wie genau beweise ich die durchgeführte Reparatur? Vor- und Nachher-Fotos und Rechnung von Farbe? Die Wohnung wird renoviert und möbliert übergeben.
Danke für eure Hilfe