Miete für Durchfahrt - Mitbenutzung der Hofeinfahrt

  • Hallo,

    ich habe ein Haus mit einer etwas längeren Hofeinfahrt. Die Gebühren für die Zufahrt (Bordsteinabsenkung) und das Pflastern habe ich komplett selbst finanziert. Neben meinem Haus ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien, welche alte Stallungen zu Garagen umgebaut haben. Die Garagen sind weiterhin als Stallungen eingetragen. Es gibt wohl keine offizielle Baugenehmigung für die Garagen. Um zu den Garagen zu kommen müssen die Nachbarn meine Hofeinfahrt überfahren/nutzen, da sie keine eigene Zufahrt haben.

    Ein Wegerecht möchte ich den Nachbarn nicht einräumen, da es für mich eine Wertminderung ist. Ich habe überlegt, ob ich eine Miete für die Mitbenutzung meiner Hofeinfahrt nehmen kann. Dafür wäre natürlich ein Mietvertrag notwendig, welcher einen Haftungsausschluss jeglicher Schäden und eine Kündigungsfrist enthalten muss.

    Wäre das rechtlich ok? Welcher monatliche Mietpreis ist angemessen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Viele Grüße

    Thomas

  • Das wäre kein Mietvertrag. Denn es gibt ja nichts, was der Vertragspartner mietet zu seiner exklusiven Nutzung, es ist lediglich eine gemeinsame Nutzung. So einen Nutzungsvertrag kann man natürlich abschließen, wenn man sich über die Konditionen einig wird. Da müsste man zunächst einfach mal mit den Leuten ins Gespräch gehen.

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