Hallo...ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich wohne seit Februar 2011 in meiner jetzigen Wohnung im EG eines 2-Familienhauses und die Besitzerin / Vermieterin wohnt in der Wohnung im 1. OG.
Ich habe die Wohnung total heruntergekommen übernommen und komplett renoviert, was sehr viel Zeit und vor allem Geld gekostet hat.
Achja...beim ersten Telefonat im Oktober 2010 fragte ich meine Vermieterin, ob denn die Gefahr bestünde, dass sie das Haus in den nächsten Jahren verkauft, weil ich für längerfristig etwas suche und sie sagte nein, sie will hier quasi alt werden und sucht halt eine nette Mieterin.
Gestern machte sie so eine Andeutung, dass ihr das alles zuviel wird mit dem Haus und das sie das wohl finanziell nicht halten kann.
Ich bekam natürlich einen Riesenschrecken.
Ich hab mal bissi gegoogelt und mal angenommen, das Haus wird tatsächlich verkauft, dann kann mich der neue Besitzer doch ohne Eigenbedarf kündigen, weil das Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat.....oder fall ich dann unter den Härtefall weil mir innerhalb so kurzer Zeit nicht ein neuer Umzug zugemutet werden kann? das wäre nämlich mein wirtschaftlicher Ruin ![]()
Ist alles (noch) theoretisch.....
Und hätte meine Vermieterin nicht schon Anfang des Jahres sehen müssen, ob sie in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Dann hätte sie das Haus doch besser verkaufen können, als es leer stand. Meine Vormieter sind Ende November 2010 ausgezogen.
Welche Rechte hätte ich als Mieter? Der Vertrag ist unbefristet
Theoretische Frage zur Kündigung durch neuen Besitzer
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canay -
22. Juli 2011 um 19:16 -
Erledigt
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Hallo canay,
vorab: Kein Grund zur Panik!
"mal angenommen, das Haus wird tatsächlich verkauft, dann kann mich der neue Besitzer doch ohne Eigenbedarf kündigen,"
Nein. Er übernimmt Deinen MV."oder fall ich dann unter den Härtefall weil mir innerhalb so kurzer Zeit nicht ein neuer Umzug zugemutet werden kann?"
Solche Sentimental-)Regelung ist mir unbekannt."Und hätte meine Vermieterin nicht schon Anfang des Jahres sehen müssen, ob sie in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Dann hätte sie das Haus doch besser verkaufen können, als es leer stand."
Sowas ist unrelevant, da Sentimentalität."Welche Rechte hätte ich als Mieter?"
Die üblichen.
(Sorry, dass ich etwas spröde bin. Bin vergangenen Monat noch in Oslo gewesen...) -
Hallo..Danke für Deine Antwort.
Bei der Übernahme des MV bin ich mir nicht sicher, denn wenn der neue Besitzer hier einzieht, kann er mich doch nach diesem Paragraphen 573a ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn er selbst ins Haus einzieht....die Kündigungsfrist verlängert sich zwar um 3 Monate, aber raus müsste ich trotzdem.
Meine jetzige VM könnte das ja auch, wenn sie den Hausverkauf längerfristig plant.
Leider kann man den Menschen nur bis vor die Stirn gucken, denn eine Andeutung von der VM vorher und ich wäre hier ganz sicher nicht eingezogen. -
Hallo..Danke für Deine Antwort.
Bei der Übernahme des MV bin ich mir nicht sicher, denn wenn der neue Besitzer hier einzieht, kann er mich doch nach diesem Paragraphen 573a ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn er selbst ins Haus einzieht....die Kündigungsfrist verlängert sich zwar um 3 Monate, aber raus müsste ich trotzdem.
Meine jetzige VM könnte das ja auch, wenn sie den Hausverkauf längerfristig plant.
Leider kann man den Menschen nur bis vor die Stirn gucken, denn eine Andeutung von der VM vorher und ich wäre hier ganz sicher nicht eingezogen.
Da hast Du (leider) recht. Ein bisschen Unsicherheit bleibt immer...
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