Nutzungsgebühr für Inventar beim Untermietvertrag

  • Guten Tag,

    ich habe zum 01.09 einen befristeten Untermietvertrag geschlossen. Im Mietvertrag steht folgendes:

    § 1 Mietsache

    (3) Mit untervermietet werden zudem folgende Gegenstände:

    -Möbilierung der Küche sowie Gerätschaften zur gemeinsamen Nutzung

    -Waschmaschine Badezimmer

    -Staubsauger

    -Stauraum Dachboden

    § 2 Miete und Nebenkosten

    (1) Die Nettokaltmiete beträgt monatlich 215€

    § 11 Schlussbestimmungen

    (3) Mit der vorhandenen Ausstattung der Gemeinschaftsräume (Anm.: Gemeinschaftsräume sind nicht weiter definiert. Lediglich mein bewohntes Zimmer ist im MV aufgeführt) ist sorgsam umzugehen. Für die Nutzung der Ausstattung der Gemeinschaftsräume wird ein Zuschlag von 25% auf die Miete berechnet. Der Zuschlag ist bereits in der Miete enthalten.

    Ich habe bei den aufgeführten Vertragsbestandteilen das Gefühl, dass ich über den Tisch gezogen werde und gehe davon aus, dass der Aufschlag nicht rechtens ist. Insbesondere weil der Zuschlag i.H.v. ca. 50€ pro Monat auf das Jahr gerechnet den Wert der mittlerweile 5 Jahre alten spärlichen Ausstattung übersteigt.


    Wie schätzt ihr die Lage ein und wie ist das weitere Vorgehen, wenn diese Regelung nichtig ist?

    Vielen Dank im Voraus! :)

  • Der Zuschlag ist bereits in der Miete enthalten.

    Somit kommt ja kein Zuschlag mehr dazu, er ist schon eingerechnet. Die Miete erhöht sich dadurch nicht mehr. Und ob man mit der Höhe der (Gesamt-)Miete einverstanden ist, kann man sich vor der Unterzeichnung des Vertrags überlegen und diesen gegebenenfalls nicht unterschreiben. Nachträglich ist das zu spät.

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