Lackieren der Fenster im Studentenwohnheim - Zeitfenster der angekündigten Arbeiten

  • Hallo Zusammen,

    ich wohne in einem Studentenwohnheim mit vielen Wohnungen. Der Vermieter hat diese Woche angekündigt, dass es ab dem 27.9.2023 zu Lackierarbeiten der Fensterrahmen innerhalb der nächsten 5 Wochen kommen wird (ab dem 27.9.2023).

    Einen genauen Termin konnte er nicht geben, da es auch witterungsabhängig ist. Wenn man es nicht möchte, soll man sich bei dem Vermieter melden und es gibt einen kostenpflichtigen Ersatztermin.

    Ist es rechtlich in Ordnung, dass ich innerhalb der nächsten 5 Wochen nicht weiß, wann genau die Arbeiten in meiner Wohnung stattfinden? Kann man ein so großes Zeitfenster von dem Mieter verlangen oder muss der Vermieter einen konkreten Termin geben? Wie sieht es hier mit dem angebotenen Ersatztermin auf eigenen Kosten aus? Ist das auch so richtig?

    Danke und Gruß

  • und es gibt einen kostenpflichtigen Ersatztermin

    Für einen Ersatztermin muss es erst mal einen ersten Termin geben. Ein Zeitraum von 5 Wochen ist aber kein Termin, sondern nur eine Ankündigung. Der Vermieter kann sich also dann kurzfristig 2-3 Tage vorher melden. Das ist also Unsinn, von Ersatztermin ohne Ersttermin zu reden.

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