Mal angenommen, jemand sei im April 2021 aus seiner Wohnung ausgezogen.
Der Vermieter habe bis dato lediglich aufgelistet, was angeblich gemacht sein solle. Und das bereits 5-6 mal, immer wenn ich nachgehakt habe.
Erfundene Beispiele:
- Wandriss unter einem Fenster
- Fenstergriffe festziehen (Bewegungsspiel)
- Batterie in Rauchmelder fehlt (entfernt, da leer)
- Wohnung komplett neu streichen (Wände stärker verschmutzt, aber nach 5 Jahren in der Wohnung wäre es wahrscheinlich eh dran gewesen)
Der Vermieter habe aber seit dem bis dato keine konkreten Kosten dazu aufgeführt. Immer nur geschrieben, dass was gemacht wurde aber nicht in welcher Höhe.
Laut gültigem Recht ist der Anspruch des Vermieters auf Kaution nach 6 Monaten verjährt, da er nicht die konkreten Kosten mit mir abgerechnet hat. Hier wäre es dann der 31.12.2021.
Frage 1: Könnte der Vermieter danach noch etwas von der Kaution abziehen oder hätte er VOR Verjährung konkret die Kosten auflisten müssen. Es gab keine Gründe, die eine Fristverlängerung begründen, da All Inkl Miete.
Plottwist: der Vermieter hat möglicherweise bis heute keine Kosten konkret mitgeteilt.
Frage 2: wenn der Vermieter es versäumt habe, die Kaution innerhalb seiner Verjährungsfrist abzurechnen, könnte der Mieter dann innerhalb seiner Verjährungsfrist bzgl. Anspruch auf Herausgabe der Kaution (3 Jahre zum 1.1.) fordern?
Frage 3: hätte die Mitteilung des Vermieters, dass er angefallene Rechnungen sammeln würde, eine Verjährungsfrist aufschiebende Wirkung und wenn ja, für wie lange?
Auf meine letzte Fristsetzung vom 1.9. hat er heute reagiert: er würde mir die Kosten in 2-3 Woche zukommen lassen.
Danke im Voraus!