Nebenkosten bei unterjährigem Auszug

  • Hallo Zusammen,

    kurz zur Sache:

    Ich bin Ende März 22 offiziell ausgezogen ( bereits seit 30.02 ausgezogen gewesen) und habe nun im August die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum aus 2022 erhalten.

    Dazu zwei konkrete Fragen:

    1.

    - Wenn die Nebenkostenabrechnungen in der Vergangenheit nicht immer zum gleichen Zeitpunkt waren ( Bspw. 31.12. & 01.08.), muss ich dann von der letzten Abrechnung ausgehen, oder ist die Regelmäßigkeit damit generell hinfällig ?

    Der Vermieter behauptet, die Abrechnungen wären immer identisch gewesen, obwohl dem nicht so ist. ( Nachweisbar)

    Was für Auswirkungen hat das auf den Abrechnungszeitraum, bzw. die Frist ?

    Zählt dann allein der Auszugstermin ?

    2.

    - Ich bin offiziell im März ausgezogen. In der Abrechnungen sind aber Kosten aufgelistet, die erst nach meinem Auszug angefallen sind.

    Diese werden mir aber voll in meine Berechnung eingerechnet, so dass ich bspw. die Pellets die im August nachgekauft wurden, mitbezahlen soll. ( 15.000 € )

    Sowie Instandhaltung der Heizung, etc.

    Da diese Kosten aufgetreten sind als ich nicht mehr dort gewohnt habe und dadurch auch keinen Benefit habe, kann man die Kosten mir dann mit berechnen?

    Alles andere ist klar, aber bei den beiden Punkte würde mich die Erfahrung der Community interessieren.

    Als nachträgliche Info: der Vermieter hat mir monatelang das Leben zur Hölle gemacht, wollte nichts tun als Schimmel im Kinderzimmer war ( 2 Wochen alter Säugling), die Anlage sieht aus wie sau und ist verdreckt, hat nach meiner Beschwerde versucht den Mietpreis anzuheben ( aber nur bei unserer Wohnung obwohl es mehrere im gleichen Haus gibt) und es ist einfach nicht möglich auf einem Weg zu kommunizieren der funktioniert.

    Für mich ein typisches Beispiel von einem Vermieter der denkt er kann machen was er will, aber dann problematisch wird, sobald man ihm sagt das es so nicht geht.

    Wäre super wenn man Erfahrungen teilen könnten, dann habe ich einen besseren Eindruck, bevor es zum Anwalt geht........

    Wird sich leider nicht vermeiden lassen.

    Danke schon mal im Voraus an alle Beitragenden

  • Bei einer korrekt durchgeführten Abrechnung ermittelt man zunächst die im gesamten Jahr angefallenen Kosten. Das ist völlig normal so. Erst dann werden diese Gesamtkosten auf den tatsächlichen kürzeren Nutzungszeitraum zeitanteilig und/oder verbrauchsabhängig herunter gerechnet. Auf diese Weise zahlt man auch nur für die Mietzeit und nicht darüber hinaus.

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