Privat Studentenwohnheim kündigen

  • Hallo, ich wohne in einem privaten Studentenwohnheim. In dieser Wohnung schreib es (vor 3 Monaten), dass Sie am 31. März und 31. September stornieren können oder wenn Nachmeter finden, um zu stornieren. deshalb habe ich am 31.7 kündigung geschrieben um zu 31.10. kündigen. Und finde ich neue Nachmieterin ab November. Aber der Vermieter das Haus verkaufen möchte.

    Und Immobile sagt auch, dass eine vorzeitige Kündigung eine Überlegung des Vermieters und keine Verpflichtung sei, aber ist das legal, 5 Monate unnötige Monatsmiete sind zu viel für mich. Bitte empfehlen..

  • Für ein Studentenwohnheim gibt es einige Ausnahmen vom Mietrecht, die in §549 BGB definiert sind. Für private Studentenwohnheime gilt dies aber öfter nicht, da diese die Voraussetungen nicht erfüllen. Die Rechtsprechung setzt hohe Maßstäbe daran, was als Studentenwohnheim im Sinne des Gesetzes gilt. Das müsste man prüfen.

    Vermutlich wird die Regelung zu den Zeiten, zu denen gekündigt werden kann, wegen §573c Abs. 4 BGB unwirksam sein und man kann jeden Monat kündigen.

    Bitte geh zu einem Anwalt, der den Vertrag genauer anschauen muss. Das kann mit den Informationen nicht beantwortet werden. In Hochschulen gibt es meistens kostenlose Beratung für Studenten.

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