Beiträge von j-heubner

    Mir war nicht bewußt das ich jetzt meinen "guten Ruf" wiederherstellen muss. Bin mir eigentlich keiner Schuld bewußt.
    Mir wurde vor Mietbeginn von HV und Vermieter Mängelbeseitigung zugesagt und dies ist dann nicht behoben wurden. Vielmehr hatte ich hinterher noch Rennereien und immer noch.
    Geld hatte ich auch noch des lieben Friedens willen investiert, welches ich auch nicht mehr sehe.
    Ich hatte auch gar keine Chance bei der neuen HV dies klar zustellen, da diese so unfreundlich und abweisend war.
    Und mir ja auch keinerleit Auskunft warum die Absage. Ich vermute eben nur das es da zu einer Auskunft untereinander kam.

    Danke für die schnelle Antwort.
    Nein es war keine Schufaauskunft es war ein Vordruck zur Mieterselbstauskunft. Diesen haben wir ausgefüllt.
    Und es waren natürlich keine Originale.

    Wir haben mit unseren jetzigen Vermieter und der HV Ärger (schon seit Einzug). Es waren erhebliche Mängel an der Wohnung die uns bis zu unseren Einzug beseitigt werden sollten. Das war nicht der Fall. Daraufhin haben wir uns darum bemühen müssen, das die Probleme gelöst werden. Das hat Zeit und Nerven gekostet. Daraufhin haben wir eine einmalige Mietminderung (nach Erkundigung beim Mieterschutzbund) vorgenommen. Danach war die Situation zw. allen mehr als angespannt. Muss noch erwähnen: es sind noch andere unschöne Dinge vorgefallen. Daraufhin haben wir nach nur 2 Monaten (was normalerweise nicht unsere Art ist) die Wohnung fristgerecht gekündigt.

    Da die HV (Hausverwaltung) sehr unfreundlich auf meine Nachfrage "warum" reagierte, glauben wir, das die HV mit unsere jetztigen HV gesprochen hat. Und das dies der Grund ist warum die Absage kam. Daher könnte man auch fragen: Gibt es ein schwarzes Brett unter den HV?

    Hallo,
    über Makler und Co sind wir auf der Suche nach einer Wohnung. Jetzt hatten wir eine interessante Wohnung gefunden und uns beworben, alle Unterlagen ausgefüllt und abgeben. Nun erhalten wir eine Ablehnung mit der Begründung ".... das nach den eingeholten Auskünften eine Vermietung ..... nicht erfolgen kann." Auf meine Nachfrage was genau der Grund wäre hat die Hausverwaltung gemeint sie wären dazu nicht verpflichtet und würden dies auch nicht tun. Ist dies korrekt?
    Meine Unterlagen die ich dann auch mitnehmen wollte, hätten sie laut Aussage der Chefin auch schon vernichtet. Dürfen die das ohne meine Einwilligung?
    Danke

    Normalerweise sehen wir das auch so. Allerdings ist der Vormieter noch am renovieren. Er hat die Wohnung bis 30.4. gemietet und wir ab 1.5. Da der 1.5. ein Sonntag ist, hat die Hausverwaltung den 2. oder 3.5. vorgeschlagen.
    Und da ich der Hausverwaltung nicht so ganz traue (ist schon was dubioes passiert) will ich mich korrekt verhalten, nicht das die uns das an den Karren fahren können.

    Danke

    Hallo,

    wir haben eine Wohnung ab 1.5.2011 angemietet. Der Vertrag ist unterschrieben. Die Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung ist am 2. oder 3.5. Meine Frage, dürfen wir schon am 1.5. in der Wohnung sein oder erst wenn die Wohnungsübergabe stattgefunden hat. Wir haben vom Vormieter einen Schlüssel bekommen, da wir aus logistischen Gründen schon Büromöbel in die Wohnung stellen mussten.

    Danke

    Hallo, ich werde ab Mai eine Wohnung in Sachsen beziehen. Mietvertrag ist unterzeichnet. Der Vermieter ist eine Immobilienverwaltung mit Sitz Nordrhein-Westfalen. Ich denke es kann Probleme bei der Übernahme der Wohnung im Mai (1.5.) geben, es sind schon ein paar eigenartige Sachen passiert. Daher möchte ich in einen Mieterschutzbund eintreten. Wäre der Mieterschutzbund in der Stadt von Nordrhein-Westfalen oder in Leipzig der Richtige für mich.

    Danke J-huebner

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