Vermieter hält eigene Frist wegen Kellernutzung nicht ein

  • Hallo,

    kurz die Fakten:

    Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus zur Miete. Zur Wohnung gehört ein Keller. Ein weiterer, leerstehender Kellerraum wurde von uns seit ca 2 Jahren genutzt um 2 Fahrräder reinzustellen. Das war bisher kein Problem, was es jetzt offenbar ist.

    Am 24.7.2023 bekamen wir ein Schreiben, dass wir ab dem 1.10.2023 den Raum für zusätzliche 50,- dazu mieten könnten.

    Am 11.8.2023 bekamen wir nun erneut ein Schreiben vom Vermieter, dass der Raum sofort geräumt und dann vom Vermieter verschlossen wird.

    Eigentlich wollten wir den Raum dazu mieten.. Muss sich der Vermieter nicht an seine selbst gesetzten Fristen halten?

    mfg

  • Eigentlich wollten wir den Raum dazu mieten

    Wenn du im Konjunktiv sprichst, dann schließe ich daraus, dass ihr dem Vermieter nicht geantwortet habt um sein Angebot anzunehmen. Das wäre im Sinne des §147 BGB aber erforderlich gewesen, zeitnah darauf zu antworten. Der Vermieter ist daher nun nicht mehr an das Angebot gebunden und scheinbar ging er davon aus, dass ihr kein Interesse daran habt.

    Es bleibt daher nur noch die Alternative, sich mit dem Vermieter ins Benehmen zu setzen, um zu klären, ob es doch noch eine Möglichkeit gibt.

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