Wir wohnen in einem kleinen Dorf seit ca 16 Jahre in einem kleinen Fertigteilhaus. Das Haus ist ca 35 bis 40 Jahre alt. Seit 6 Jahre hat der Schwiegersohn unseres alten Vermieter das Haus übernommen. Er hat einiges in das Haus gesteckt, da er vor hatte, auf dem Grundstück noch ein Haus zu bauen.
Das würde aber durch die Gemeinde abgelehnt. Neu wurde gemacht :
Hofeinfahrt neuer Tor,
Treppeneingang zum Haus,
Dachrinnen ( waren defekt ),
komplette Abwasserleitung auf dem Grundstück mit Anschluss für das neue Haus.
Es waren eigentlich nur Schönheitsreparaturen oder hatten mit dem geplanten Hausbau zu tun. Ich bezahlte 500,00€ Kaltmiete und 100,00 € Nebenkosten. Gas und Strom muss ich auch bezahlen.
Nun habe ich im Herbst 2022 eine neue Gasheizung bekommen. Darauf wurde die Miete um 50,00€ erhöht. Die Miterhöhung war 1 Januar 2023. Nun teilt mir der Vermieter mit, das er das Dach gerne dieses Jahr erneuern möchte. Kosten 50.000,00€
Das ist wieder eine reine Schönheitsreparatur. Das Dach ist dicht, Dachziegel heil nur eben sieht es alt aus. Er möchte jetzt die Miete noch einmal um 150,00€ erhöhen. Der Vermieter meint ich würde dann ja noch viel Energie einsparen. Ich habe im oberen Etage aber nur das Schlafzimmer, Gästezimmer und ein WC. Dort sind immer sehr geringe Temperaturen eingestellt, auch brauche ich sehr wenig Gas im ganzen Haus übers Jahr.
Ich werde vielleicht 150 € im Jahr sparen aber sicher keine 1800,00€. Ich bin ab 1 Juni 2023 auch Rentner geworden mit einer Rente nach Abzug der Krankenkasse bleiben mir 1250,00€. Da kann ich mir wirklich keine Miete von 700 € + 100 € Nebenkosten leisten. Dann würden ja noch Gas und Wasser mit ca. 300,00€ dazu kommen.
Nun meine Frage : Darf der Vermieter eine Schönheitsreparatur durchführen und dann die Miete um 150 € erhöhen ?
Wenn ja, bleibt mir wohl nur noch der Auszug.
Holger