Im Mietvertrag keine Übernahme der Betriebkosten vereinbart

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Mietvertrag in dem steht. "Die Kaltmiete beträgt xxx. Die Nebenkostenvorrauszahlung ist xx. Das wars sonst wird nichts zu Kosten und erst rcht nicht zu Betriebskosten erwähnt.

    Kann mir einer sagen ob der Vermieter mir hier Betriebskosten anrechnen darf? Wenn nein für was zahle ich dann die Nebenkostenvorrauszahlung.

    Danke schonmal.

    Viele Grüße :)

  • Kann mir einer sagen ob der Vermieter mir hier Betriebskosten abrechnen darf?

    Das muss er sogar. Denn es könnte ja sein, dass du etwas zurück bekommen musst. Das Wort "Vorauszahlung" bedeutet, dass darüber jährlich abgerechnet wird, auch wenn das nicht gesondert im Vertrag steht. Die Alternative wäre eine Pauschale, aber das steht da ja nicht.

  • Das heißt der Mieter trägt automatisch die Betriebskosten

    Stelle dir zum besseren Verständnis doch einfach selbst mal die Frage, wofür du eine Vorauszahlung leisten sollst, wenn du keine Betriebskosten zu zahlen hättest. Das würde ja keinen Sinn ergeben.

    Aber falls es dich beruhigen sollte, vom Grundprinzip hast du recht, dass im Vertrag normalerweise explizit vereinbart werden müsste, dass man als Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Das fehlt zweifellos und das stört dich, verstehe ich völlig.

    Aber wenn es eine Lücke im Vertrag gibt, die nicht eindeutig geregelt ist, dann kommt

    § 133 BGB ins Spiel, laut dem das gilt, was die Vertragsparteien nach ihrem Willen hätten vereinbaren wollen, es nur nicht richtig aufgeschrieben haben. Und aufgrund der vereinbarten Vorauszahlung kommt man so zu keinem anderen Ergebnis als dass der Mieter die Betriebskosten tragen soll.

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