Vermieter meldet sich nicht - Wohnungsbesichtigung

  • Hallo liebe Community,

    Ich komme diesmal mit einem eher ungewöhnlichen Fall. Und zwar war ich aufgrund eines fehlenden Dokumentes beim Amt (Vermieterin hat sich geweigert eine neue Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen) für 4 Monate mit der Miete im Rückstand. Nicht schön und nicht korrekt, aber ich konnte es aufgrund des fehlenden Dokumentes nicht ändern(dieses hat sie bis heute nicht zugesendet).

    In dieser Zeit hatte ich regelmäßig Kontakt mit ihr via Email und dort sagte sie mir auch, dass ich die Wohnung für eine Besichtigung zur Verfügung stellen muss. Der Ton war so, als würde ich mich dagegen sträuben, was ich nicht tue.

    Habe ihr dann geschrieben, dass ich gerne für 2 Termine die Woche zwischen 17-19 Uhr zur Verfügung stehe. Dies hat sie entweder überlesen oder ignoriert und auch keinen Alternativvorschlag gemacht.

    Ich habe ihr deshalb noch einmal eine Kopie der E-Mail geschickt und um Antwort gebeten. Es kam kein Termin via Post oder Mail. Sie hat mit meinen Eltern(sind Bürgen) den Kontakt aufgenommen und sich über fehlende Termine beschwert, diese sagten ihr aber lediglich, dass ich dies durchaus angeboten habe. Daraufhin auch keine Reaktion mehr.

    Nun ist meine Vermieterin der Überzeugung, dass ich ihr den Zugang zur Wohnung verweigert hätte und ich befürchte, dass sie die Kaution einbehalten wird. Auch bezüglich Terminen zur Übergabe meldet sie sich nicht. Was für eine rechtliche Handhabe habe ich jetzt noch? Ich bin wirklich auf die Kaution für meine nächste Wohnung angewiesen und kann da nicht 6 Monate drauf warten.

    Danke schonmal für die Hilfe.

  • Ich bin wirklich auf die Kaution für meine nächste Wohnung angewiesen und kann da nicht 6 Monate drauf warten

    Man sollte nicht damit planen, die Kaution kurzfristig zu bekommen und direkt für die neue Wohnung verwenden zu können. Das funktioniert eher selten. Entweder lassen sich Vermieter einfach etwas länger Zeit, oder sie haben tatsächlich das Recht, die Kaution länger zu behalten, weil noch Dinge zu klären sind. Ja und manchmal kommt es leider vor, dass man auf Rückzahlung klagen muss.

    Daher das Geld erst mal leihen von der Bank oder von Freunden. Übrigens hat man das Recht, die Kaution in 3 monatlichen Raten zu leisten.

  • Das werde ich tun, danke schonmal :)

    Nun ist ein weiteres Problem, dass aufgrund von oben erwähnter Geldknappheit auch mein Strom gesperrt ist.

    Um diesen zu entsperren müssen die Techniker an einen Raum, welcher neuerdings(ich unterstelle Kalkül) abgeschlossen ist.

    Ich habe alle Schulden getilgt, aber die Techniker müssen in diesen Raum, damit die Wohnung Strom hat. Dies habe ich meiner Vermieterin mitgeteilt, aber sie reagiert weiterhin nicht.

    Muss ich den Monat noch zahlen, wenn die Wohnung deshalb zum 01.08. nicht zu vermieten ist?

  • Wenn ein Vermieter die Rückgabe der Wohnung verhindert, indem er keinen Termin dafür vereinbart, dann kann er auch keine Nutzungentschädigung verlangen.

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