Umstellung auf Wärme-Contracting und Rechtslage

  • Hallo!

    Vor ein paar Tagen hat uns ein Brief der Vermieterin erreicht dass ab nächstem Jahr die Heizungkosten über einen Wärmecontractor laufen werden anbei ein Vetrag den wir unterschreiben sollen. Viele Mieter sind damit nicht einverstanden. In meinem Mietvertrag ist leider eine Klausel die der Vermieterin erlaubt die Wärmeversorgung an einen Contractor abzugeben, jedoch haben ältere Mietverträge anderer Mieter das nicht. Meine Frage: ist es möglich das Contracting überhaupt durchzuführen wenn nicht alle Mieter zustimmen? oder können diese Verträge auch nur für einzelne Wohnungen gelten bei einem Haus mit Zentralheizung?

  • Der Vermieter darf jederzeit auf Contracting umstellen. Dazu braucht er keine Zustimmung der Mieter. Wozu er aber eine Zustimmung braucht, ist die Kosten umlegen zu dürfen. Contracting kommt meistens etwas teurer. Das bedeutet, der Vermieter bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen bei den Mieters, die keine Vertragsänderung unterschreiben.

    Dass die Mieter selber einen Vertrag mit der Contracting Firma machen, kann man im laufenden Mietverhältnis ebenfalls nicht erzwingen. Der Vermieter wird den Dienstleister bezahlen müssen, und die Kosten dann über die Nebenkosten abrechnen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!