Wohnung Kündigung - Aber kein Umzug

  • Hallo angenommen ein Mieter kündigt seine Wohnung (3 Monatsfrist eingehalten), aber am letzten Tag zieht er nicht aus, der Vermieter sagt wenn der Mieter möchte, kann er noch ein Monat weiter dort wohnen (Mieter zahlt auch das Geld für den Monat) & nun zieht der nach diesem Monat wieder nicht aus (weil Probleme mit Umzug in die neue Wohnung).

    Daraufhin sagt der Vermietern, der Mieter soll nochmal neu kündigen und habe nochmal 3 Monate Kündigungsfrist. Der Mieter besteht aber auf seine alte (erste) Kündigung und möchte diese nicht widerrufen und wahrscheinlich in 3 Wochen ausziehen und dann anteilig die Miete für die 3 Wochen oder max. den Monat zahlen.

    Ist die Kündigung dadurch hinfällig?

  • Das kommt darauf an, ob der Vermieter der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß §545 BGB widersprochen hat. Das könnte er auch schon im Mietvertrag getan haben, oder auch wenn der Mieter nicht auszieht zum Ende des Mietverhältnisses. Wenn ja, dann gilt die Kündigung weiter. Wenn nein, dann muss neu gekündigt werden, weil sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt hat.

  • Ich habe folgende Klausel im Mietvertrag gefunden:

    "Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Paragraf 545 BGB findet somit keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart werden"

    Ist das jetzt für den Mieter von Vorteil? Denn der Mieter möchte nicht weiter dort wohnen, zieht wahrscheinlich in 3 Wochen aus, und will die anteilige Miete für den Monat bezahlen und dann ausziehen!

  • Genau so einen Satz meinte ich in meiner vorherigen Antwort, durch den der Vermieter der Verlängerung widersprochen hat und somit die Kündigung weiter gilt.

  • Genau so einen Satz meinte ich in meiner vorherigen Antwort, durch den der Vermieter der Verlängerung widersprochen hat und somit die Kündigung weiter gilt.

    Prima dankeschön der Vermieter hat eingewilligt, als der Mieter ihn darauf angesprochen hat.

    Wie ist es wenn der Mieter am 20. auszieht, muss der Mieter dann eigentlich nur die 20 Tage Miete zahlen, oder den kompletten Monat (für z.B. Juli)?

  • Das wird dann tagesweise berechnet. Allerdings könnte der Vermieter theoretisch auch mehr verlangen als bisher die monatliche Miete war. Denn wir sprechen nicht mehr über eine Miete, nachdem das Mietverhältnis bereits beendet ist, sondern wir sprechen von einer Nutzungsentschädigung. Und diese kann den vollen Betrag haben wie die ortsüblichen Kosten sind.

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