Elektrisches Schließsystem - Austausch auf Mieter umgelegt - Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    Ich wohne seit anderthalb Jahren in meiner Wohnung. Das Haus, also alle drei Wohnungen, und die Haustüre haben elektrische Schließzylinder. Leider machen diese immer wieder Probleme, so dass die zuständige Firma letztes und dieses Jahr insgesamt schon fünf mal vor Ort war. Auf der Nebenkostenabrechnung wurden Kosten für die Schließzylinder abgerechnet, das waren für alle Parteien insgesamt 170 €. Ich bin auch die einzige, die sich darum kümmert, weil die andere Leute die Schließzylinder gar nicht verstehen. Also wenn diese zum Beispiel eine Batterie Warnung anzeigen reagiert keiner außer ich. Jetzt wird mir sogar von den Nachbarn vorgeworfen, dass ich schuld wäre, dass wir 170 € zahlen müssen, obwohl ich mich nur darum kümmere. Mein Vermieter ist schon ziemlich alt und versteht nicht viel davon und ist dankbar das ich mich darum kümmere. Jetzt habe ich ihm aber gesagt, dass mir das zu viel wird ständig der Schuldige zu sein und ihn drum gebeten zu überlegen vielleicht normale Schlösser einzubauen, was auch die Nachbarn gut fänden. Jetzt meine erste Frage darf er die Kosten für die Schließzylinder (hauptsächlich Wartungskosten) auf uns abwälzen? Und bei dem Einbau von normalen Schlössern die Kosten auf uns übertragen?

  • Der Austausch der Schließzylinder oder sonstige Reparaturen an der Schließanlage ist eine Instandsetzung und somit nicht umlagefähig.

    Ich empfehle, die Nebenkostenabrechnung genauer zu prüfen oder prüfen zu lassen. Wenn der Vermieter meint, solche Kosten umlegen zu können, sind möglicherweise noch mehr Fehler in der Abrechnung.

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