Mietwohnung vom Arbeitgeber

  • Hallo,ich muss mich hier mal melden für ein paar Tipps oder Ratschläge,also ich wohne in einer Werkswohnung von meinem Arbeitgeber,wir haben keinen Hausmeister oder Hausmeisterservice und bis jetzt sind wir damit auch ganz gut klar gekommen,es wird Rasen gemäht wo ich jedes Jahr ein Plan aufstellen wer wann mähen muss, Hausordnung macht jede Etage für sich selber, Winter-Dienst wird mehr oder.weniger mal gemacht und mal auch nicht gemacht,jetzt war es so gewesen das mit den Jahren auch einiges an Unkraut am Haus und ums Haus gewachsen ist und ich habe letztes Wochenende alles entfernt und Entsorgt,hab dann noch eine etwas größere Ahorn entfernt und Entsorgt und dachte mir dann so,das ich die Arbeitszeit eigentlich meinem Arbeitgeber aufschreiben könnte,hmm leider falsch gedacht,die Stunden wurden mir gestrichen,es sei unsere Aufgabe der Mieter ums Haus auch solche Arbeiten zu erledigen und es würde im Mietvertrag so auch drinnen stehen...ich schicke euch mal einen Auszug vielleicht könnt ihr da was erkennen ob davon was drinnen steht oder etwas falsch ist? Was meint ihr dazu zu solchen Regelungen auch wenn ich dort Arbeite bin ich trotzdem Mieter und habe je gewisse Rechte oder nicht?

  • Man hat durchaus Rechte als Mieter, aber auch Pflichten.

    Wenn die Hausordnung und der Winterdienst die Aufgabe des Vermieters wären, dann könntest du dafür etwas verlangen und die Stunden aufschreiben. Es ist aber nicht die Aufgabe des Vermieters, weil die Aufgabe durch die vertragliche Vereinbarung an die Mieter übertragen wurde. Somit haben die Mieter die Arbeiten zu machen.

    Das darf man aber nicht als Benachteiligung sehen. Denn wenn der Vermieter die Arbeiten erledigen müsste, könnte er seinen Aufwand in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen und die Mieter bezahlen das somit. Dieses Geld spart man sich als Mieter, weil man die Arbeiten übernimmt.

  • Jo alles klar,ich versteh schon und ich denke es sollte auch kein Problem sein das zu machen,mir ist es nur eher aufgestoßen das man mir gleich kommt mit Mietvertrag geregelt und man muss nicht extra Stunden dafür aufschreiben weil es ja nix weiter ist...und wie ist dieser Satz zu bewerten bei dem Vertrag

    ....da haben sie geschrieben dass die beigefügte Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrages ist und nicht anerkannt wird. haben die vergessen, das NICHT durchzustreichen oder hat das nichts zu sagen dieser Satz?

  • Hallo!

    Erstes Dokument Punkt 6 - Sonstige Vereinbarungen - sind die Pflichten

    des Mieters klar niedergeschrieben. Vermutlich Auszug aus Ihrem

    Mietvertrag, den Sie unterschrieben haben und eventuell jetzt

    übersehen. Als normaler Mieter müssten Sie diese auch übernehmen

    und würden dafür nicht bezahlt.

    Gruß



  • haben die vergessen, das NICHT durchzustreichen oder hat das nichts zu sagen dieser Satz?

    Darüber könnte man vielleicht diskutieren, ob es vergessen wurde. Aber durch den Text in Nr. 6, der da in die Zeilen eingetragen wurden, wird es eindeutig, was vereinbart werden sollte.

    Ich verstehe, dass es etwas verwirren mag, da es sich beim Vermieter um den Arbeitgeber handelt. Aber man muss hier die Miete und die Arbeit getrennt betrachten, das sind ganz unterschiedliche Verträge.

  • Jo alles klar,dann passt das auch und es wird abgehakt 😉


    Ist es dann auch Rechtens bei Auszug das der Arbeitgeber sagt man muss die Wohnung noch weissen? Oder muss man das als Mieter und Angestellter dann nicht mehr hinnehmen?

  • Auch das hat überhaupt nichts mit Arbeitsgeber und Angestellter zu tun, sondern es gilt das, was auch bei jedem anderen Mietverhältnis gelten würde. Nämlich dass es erstens darauf ankommt, ob die Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam im Vertrag vereinbart sind, und zweitens, ob vom Zustand her das Streichen nötig ist.

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