Garten mit Gartenhäuschen als Ferienwohnung vermieten

  • Hallo zusammen,


    ich bin auf der Suche nach einem Gartengrundstück, möglichst bereits mit vorhandener Gartenhütte. Dieses Grundstück (mit Hütte) würde ich gerne als Ferienwohnung/ Feriengarten vermieten (nicht dauerhaft, sondern auf Tagesbasis über bekannte Plattformen) - und es evtl. auch selbst ab und zu verwenden.

    Hierzu habe ich einige Fragen:

    1. Was gilt es hier grundsätzlich rechtlich zu beachten - ist dies überhaupt gestattet auf meinem eigenen Grundstück?

    2. Falls dies gewisse Abklärungen bedarf, welches Amt oder wer wäre hier der richtige Ansprechpartner?

    3. Bei der Suche nach Grundstücken treffe ich auf unterschiedliche Bezeichnungen der Grundstücke, hier ein paar Beispiele:

      • "Grundstück als wiese eingetragen, allerdings mit einer Hütte als Altbestand"
      • "Gartengrundstück"
      • "freies Grundstück" und unterliegt keinen kleingärtnerischen Regularien einer gemeinschaftlichen Gartenanlage"
      • "Landwirtschaftliches Grundstück"

    Welche dieser/ Welche weiteren "Arten" von Grundstücken/Gärten" gibt es hier und welche wären für mein Vorhaben geeignet?

    5. Muss für die Vermietung ein Gewerbe angemeldet werden oder lediglich der Gewinn in der Einkommenssteuer angegeben werden? Nach meiner Recherche ist dies bis 24 500 Gewinn/Jahr nicht Gewerbepflichtig (?)


    Vielen Dank für die Auskunft :)  <3

  • Auf dem eigenen Grundstück ist das grundsätzlich gestattet, allerdings kommt es auf die festgelegte Nutzungsart des Grundstücks an. Eine Hütte auf einer landwirtschaftlichen Fläche wirst Du vermutlich genauso wenig vermieten können, wie eine Hütte in einer Kleingartenanlage. Eine Wiese wirst Du nur bedingt bebauen können.

    Letztendlich würde ich im Exposé genau darauf achten, was dort für eine Nutzungsart vorgegeben ist.

    Den Rest würde ich mit einem Steuerberater klären. Die Vermietung einer kleinen Hütte wird keine gewerbliche Tätigkeit sein, allerdings muss diese dennoch angezeigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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