Wohnung für eine Person vermietet - Darf ich trotzdem dort wohnen?

  • Hallo, ich war eine Zeit lang wohnungslos und nun hat mich meine Mutter mich vorübergehend bei ihr aufgenommen. Die Vermieterin wusste davon nichts.

    Nun soll der Hausmeister der Vermieterin bescheid gegeben haben, dass eine zweite Person in der Wohnung sich aufhält.

    Die Vermieterin hat nun uns Mittgeteilt, dass dies nicht zulässig sei, da die Wohnung nur für eine Person vermietet wurde.

    Ich soll nun innerhalb von zwei Wochen hier ausziehen. Ich habe mit ihr telefoniert und ihr die Situation geschildert. Sie meinte, dass das von ihr aus kein Problem wäre, jedoch die Hausgemeinschaft(?) ihr Probleme machen würde, da die Wohnung nur von über 50 Jährigen bewohnt werden darf.

    Dürften die den Mietvertrag desahlb kündigen? Welche Chancen hätten wir vor Gericht? Nach meinem Wissen, dürfen nahe Familienmitglieder auch ohne das Einverständnis des Vermieters wohnen, wenn der Wohnraum es zulässt.

    Wie sieht es mit der Altersgrenze aus? Wäre eine Kündigung deshalb zulässig?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ein nahestehender Familienangehöriger zählt nicht als "Dritter" im Sinne des Gesetzes. Das bedeutet, man muss den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, was ansonsten nach §553 BGB immer nötig wäre. Man muss den Vermieter nur über den Zuzug informieren. Ein Vermieter kann auch nicht die Personenzahl einschränken.

    dass das von ihr aus kein Problem wäre, jedoch die Hausgemeinschaft(?) ihr Probleme machen würde

    Dann sollte man mit der Hausgemeinschaft das Gespräch suchen. Deine Mutter hat doch sicherlich regelmäßigen Kontakt zu dem einen oder anderen Nachbarn. Erklärt denen offen deine Situation und dass du auf der Suche bist. Dann werden die Leute sicherlich auch Verständnis haben und keine Probleme machen.

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