Jetzt schreibt die Tochter. Das Problem war, dass ich nur zwei Monate in der Wohnung (dem Zimmer) gewohnt habe - dies war mir zum Zeitpunkt des Einzuges natürlich NICHT bewusst.
Im Vertrag (der auf mich und meine Mitbewohnerin gleichberechtigt lief) steht natürlich nichts von diesen besonderen Auslagen bzw. Gebühren.
Hat ein Verwalter (die Vermietung läuft über eine Immobilien-Verwaltungsfirma) das RECHT, nicht vertraglich geregelte Sonder"gebühren" zu erheben? Oder zählt wirklich nur das, was ich mit dem Vertrag unterschrieben habe?
Drohen mir evtl. rechtliche Konsequenzen, falls ich nicht bezahlen sollte?
Danke für eure Hilfe!!!