Indexmietvereinbarung wirksam vereinbart?

  • Hallo zusammen,

    in unserem Standard-Mietvertrag steht und dem Punkt "Indexmietvereinbarung nach § 557b BGB" folgendes:

    Zitat von Mietvertrag

    Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenserhaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).‘’

    (siehe Bild im Anhang)

    Meine Frage bezieht sich nun auf die Formulierung "können schriftlich vereinbaren". Haben wir das das gemacht, indem das einfach so im Vertrag (mit Konjunktiv) beschrieben ist, oder müsste darüberhinaus eine schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Auch wenn die Kunjuntivform es unklar erscheinen lässt, indem etwas in den entsprechenden Feldern eingetragen wurde, kann man normalerweise annehmen, dass es der Wille der Vertragparteien war, die Indexmiete auch tatsächlich zu vereinbaren. Andernfalls hätte man die Felder leer gelassen.

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