Habe ich Rechte als Mieter auf Gartenpflege?

  • Hallo

    Habe eine kleine Wohnung im EG angemietet mit Terrasse, ich habe auf meine Terrasse ein kleines Balkonkraftwerk aufgestellt, jetzt wurde seit Jahren keine Gartenarbeiten mehr vom Hausmeister ausgeführt obwohl er dafür zuständig ist, vor meiner Terrasse ist eine Wiese mit Büschen diese wachsen völlig unkontrolliert in den Himmel somit ich manchmal selbst äste und Gestrüpp wegschneiden muss weil meine Terrasse zuwächst, auch habe ich keine Leistung mehr mit meinem Balkonkraftwerk weil es vom Gestrüpp beschattet wird.

    Was kann ich jetzt tun?

    Ich habe auch mit dem Hausmeister gesprochen doch er will nichts runder schneiden oder Pflegen, er sagt, ich hätte den Garten ja nicht gemietet und darf ihn auch nicht benutzen, bezahlen würde ich nur für das Kuken, alles andere bliebe der Hausverwaltung überlassen!!!

    Meine frage wehre jetzt habe ich überhaupt irgendwelche rechte? Ich habe den garten ja nicht gemietet und darf ihn auch nicht benutzen, es werden aber 380Euro monatlich hausmeisterkosten berechnet mit Gartenpflege!! Es wird aber nichts gearbeitet im Garten.

    Was kann ich jetzt tun?


    Vielen dank

  • Wenn nachweislich die Hausmeisterleistungen mit Gartenpflege vertraglich vereinbart sind und diese Kosten über die Betriebskostenabrechnung umlegt werden, müssen die Arbeiten auch durchgeführt werden.

    Dein Ansprechpartner ist hier aber nicht der Hausmeister selbst, sondern dein Vermieter. Ich würde diesen kontaktieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo

    Habe ich getan, ich habe vor drei Monate der Hausverwaltung nachweislich geschrieben mit Fristsetzung das der Mangel beseitigt wird, aber es wird nix gemacht, stad dessen Kamm der Hausmeister zu mir und hat mich zusammen gebrüllt, was ich den will, das Bleibt so und er wird nix ändern!!

    Er macht das nicht, für ihn sieht es normal aus, und es würde ja auch alles Blühen somit würde er jetzt nix wegschneiden!!


    Er hat schon seit drei Jahre hier nix weggeschnitten, und davor hatten wir einen anderen Hausmeister der hat alles Runtergeschnitten, hier ist alles verwildert.

  • In dem Fall würde ich zumindest den jeweiligen Betriebskostenabrechnungen widersprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Habe ich auch schon gemacht der Betriebskostenabrechnung widersprochen, und dann?? Die reagieren nicht darauf, was habe ich denn da für rechte??

    Darf ich dann eine Nachzahlung einbehalten oder was abziehen?

  • Wenn ein Widerspruch ignoriert wird, hilft nur der Gang zum Anwalt. Theoretisch wäre hier der erste Schritt, dass Du eine Belegeinsicht durchführst, d.h. schaust, welche Leistungen der Hausmeister wirklich erbracht hat. Aber die wirst Du dann vermutlich auch nicht bekommen, wenn dein Schreiben ignoriert wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein Widerspruch muss konkret begründet werden. Und zu sagen, dass der Hausmeister nichts macht, reicht nicht aus. Denn in der Nebenkostenabrechnung führt der Vermieter lediglich auf, welche Kosten ihm entstanden sind unabhängig davon, welche Leistung dahinter steckt. Das ist für die Abrechnung erst mal nicht wichtig.

    Wenn die Leistung nicht erbracht wird, könnte man mit einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründen, welches der Vermieter zu beachten hat. Und wenn der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das ein Mangel sein im Sinne des §536 BGB. Das würde bedeuten, dass man auch selbst die Pflege machen kann und das Geld dafür vom Vermieter verlangt.

    Ich würde zunächst der Hausverwaltung auf die Nerven gehen und zu den Arbeiten auffordern sowie fragen, warum nichts unternommen wird gegen die Unlust des Hausmeisters. Wenn du damit nicht weiter kommst, könntest du überlegen, die Sache zu einem Anwalt zu geben, dass dieser über das für deinen Fall korrekte Vorgehen berät. Ich glaube nämlich nicht, dass du keine Rechte für den Garten hast, denn meistens ist bei einer Terrasse ein Stück Garten mit dabei.

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