Moin, dieses Thema ist schon etwas älter und auch als ERLEDIGT deklariert. Da ich die nahezu gleiche Fragestellung habe, schließe ich meine Frage hier an, denn eine klare Antwort auf die Ursprungsfrage lässt sich erahnen, aber vielleicht auch noch vertiefen. Ich hoffe, dass ich das als Neuling hier im Forum richtig mache.
FRAGE: Dürfen die Kosten einer Heizöl-Lieferung, die im Abrechnungszeitraum (01.01.-31.12.2022) aber nicht in meinem Nutzungszeitraum (01.01.-31.03.2022) angefallen sind, bei der Berechnung meiner relevanten Heizkosten mit berücksichtigt werden?
Tanktermine: 29.12.2021, 14.09.2022, 31.12.2022
Nur die letzten beiden Betankungen wurden der HK-Abrechnung zugrunde gelegt. Beide befinden sich außerhalb des Nutzungszeitraums. Das eigentlich verbrauchte Öl, was am 29.12.2021 getankt wurde und effektiv auch verbraucht wurde, spielt hier keine Rolle. Ist diese Vorgehensweise grundsätzlich rechtlich korrekt?
Es handelt sich um ein MFH mit 4 Wohnungen.
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