Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt und offene Fragen

  • Liebes Forum,

    Mir wurde meine Wohnung seitens des Vermieters zum 31.12. schriftlich gekündigt.

    Und er hat auch betont, dass, wenn ich will, auch eher raus darf.

    Meine Frage ist jetzt: Muss ich auch noch kündigen oder reicht es,

    wenn ich dem Vermieter mitteile, zu wann ich ausziehen werde?

  • Wenn man den Auszug nur mitteilt, wäre es um auf Nummer sicher zu gehen am besten, wenn der Vermieter schriftlich das Ende des Vertragsverhältnisses bestätigen würde. Nicht dass es Missverständnisse gibt und dier Vermieter vielleicht weiterhin Miete verlangen könnte.

    Alternativ kann man als Mieter auch jederzeit mit der üblichen Frist von 3 Monaten künigen, auch während die Kündigungsfrist von der Kündigung des Vermieter läuft.

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