Sonderkündigung bzw fristlose Kündigung nach Überschwemmung möglich?

  • wir haben ein großes Problem: ende juni gab es nach einem schweren Unwetter eine Überschwemmung mit fäkalien in unserer EG-wohnung, so dass diese nun offiziell unzumutbar ist und komplett renoviert bzw instandgesetzt werden muss (haben die versicherungsbeauftragten festgestellt).
    Der Vermieter wollte, dass wir auf eigene kosten mind. 1 monat "woanders" unterkommen, damit er die wohnung renovieren/sanieren kann (was auch nötig ist, denn der komplette teppich muss gewechselt werden, die räume müssen getrocknet werden, türen ausgewchselt werden usw.).
    Nun haben wir kurzfristig die chance eine neue wohnung anzumieten (zum 01.08.) und möchten deshalb so schnell und unkompliziert wie möglich die überschwemmte wohnung kündigen, damit wir nicht doppelt miete zahlen.
    Ist es denn in so einem fall rechtens, "fristlos" zum 31.07. zu kündigen? oder muss ich es als "Sonderkündigung zum 31.07." formulieren mit angabe der Gründe (gestank usw.)? der vermieter möchte natürlich, dass wir fristgerecht kündigen, aber das scheint mir nur für den vermieter die beste lösung zu sein..
    bin für jeden hilfreichen kommentar dankbar!!

  • Hallo Parterre,

    "nach einem schweren Unwetter eine Überschwemmung mit fäkalien in unserer EG-wohnung, so dass diese nun offiziell unzumutbar ist"
    Wer hat das amtlicherseits festgestellt?

    "(haben die versicherungsbeauftragten festgestellt)."
    Die sind keine Behörde.

    "Der Vermieter wollte, dass wir ...."
    Wollen kann er viel...

    "Nun haben wir kurzfristig die chance eine neue wohnung anzumieten (zum 01.08.) und möchten deshalb so schnell und unkompliziert..."
    Ich sehe nur zwei Möglichkeiten: Entweder mit dem VM einen Mietbeendigungsvertrag abschliessen oder Eure fristgerechte Kündigung zum 31.10.2011.
    Der Zustand der sanierungsbedürftigen Wohnung berechtigt m.E. nicht zu einer aussergewöhnlichen Kündigung.

  • Hallo Parterre,
    wenn "amtlich" alles Rechtens ist in Bezug auf Ursache und Wirkund mit der eingetretende Ueberschwemmung dann kann eventuell eine fristlose Kuendigung aus einen wichtigen Grund bestehen z.B. liegt dieser dann vor, wenn unter Abwaegung des Vermieters und Mieters die Fortsetzung des Mietverhaeltnis als unzumutbar gilt.
    Und dann gibt es ein sog. ausdrueckliche genannte Gruende z.B. wenn eine erhebliche Gefaehrdung der Gesundheit besteht.

    Da ist dann noch die Aufhebungsvereinbarung ( mit individuell bestimmte Kuedigungsfrist zw. Vermieter und Mieter ).

    Eine direkte fristlose Kuendigung sollte man zur Sicherheit mit einen Rechtsanwalt besprechen um weitere Kosten / Probleme zu ersparen.

    Dann kommt noch die Frage nach der Verkehrssicherungspflicht auf. Hierbei hat der Vermieter dafuer zu sorgen, dass notwendige Schutzvorkerungen zu treffen sind wenn eine Gefahrenquellen vorhanden war bzw.ist. Daher ist es die Pflicht des Vermieters die Gefahren zu vermeiden und zu beseitigen.
    Und deshalb halte ich die Nichtzahlung der auswaertigen Unterkunft fuer Fragwuerdig.
    Auch hier am besten einen Rechtsanwalt befragen und weitere Vorgangsweise absprechen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (19. Juli 2011 um 19:51)

  • ja also erstmal danke fürs antworten. Leiser hat der versuch, einen mietaufhebungsvertrag herbeizuführen, absolut nichs gebracht, denn die immobilienfirma, welche den vermieter vertritt, lässt sich nicht darauf ein und will partout die ordentliche kündigung zum 31.10.11. Ich denke aber, dass uns daraus ein strick gedreht wird i.S.v. mietzahlung bis zu diesem datum, was ich nicht für gerechtfertigt halte. Leider können wir uns keinen RA leisten, der uns konkret in sachen fristlose kündigung berät oder vertritt. Aber ich habe gelesen, dass ein mietaufhebungsvertrag auch mündlich gechlossen werden kann und dann rechtlich bindend ist. Wenn es dahin gehend eine mündliche einigung gibt, die von einem zeugen besätigt wird, hat man da ggf. vor gericht chancen? danke im voraus und viele grüße!

  • Aber ich habe gelesen, dass ein mietaufhebungsvertrag auch mündlich gechlossen werden kann und dann rechtlich bindend ist. Wenn es dahin gehend eine mündliche einigung gibt, die von einem zeugen besätigt wird, hat man da ggf. vor gericht chancen?


    Ich würde mich nicht auf Eis, welches glatter als Glatteis ist, begeben.

  • Danke dafür, aber ich weiß mir langsam nicht mehr zu helfen. Jeder versuch, die mietsache ordentlich, aber möglichst kurzfristig zu klären und zu beenden, scheitert. Wir können absolut nichts für den Zustand, der uns zwingt, die wohnung zu verlassen, und sollen quasi noch dafür draufzahlen.

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