Beiträge von Parterre

    ja also erstmal danke fürs antworten. Leiser hat der versuch, einen mietaufhebungsvertrag herbeizuführen, absolut nichs gebracht, denn die immobilienfirma, welche den vermieter vertritt, lässt sich nicht darauf ein und will partout die ordentliche kündigung zum 31.10.11. Ich denke aber, dass uns daraus ein strick gedreht wird i.S.v. mietzahlung bis zu diesem datum, was ich nicht für gerechtfertigt halte. Leider können wir uns keinen RA leisten, der uns konkret in sachen fristlose kündigung berät oder vertritt. Aber ich habe gelesen, dass ein mietaufhebungsvertrag auch mündlich gechlossen werden kann und dann rechtlich bindend ist. Wenn es dahin gehend eine mündliche einigung gibt, die von einem zeugen besätigt wird, hat man da ggf. vor gericht chancen? danke im voraus und viele grüße!

    wir haben ein großes Problem: ende juni gab es nach einem schweren Unwetter eine Überschwemmung mit fäkalien in unserer EG-wohnung, so dass diese nun offiziell unzumutbar ist und komplett renoviert bzw instandgesetzt werden muss (haben die versicherungsbeauftragten festgestellt).
    Der Vermieter wollte, dass wir auf eigene kosten mind. 1 monat "woanders" unterkommen, damit er die wohnung renovieren/sanieren kann (was auch nötig ist, denn der komplette teppich muss gewechselt werden, die räume müssen getrocknet werden, türen ausgewchselt werden usw.).
    Nun haben wir kurzfristig die chance eine neue wohnung anzumieten (zum 01.08.) und möchten deshalb so schnell und unkompliziert wie möglich die überschwemmte wohnung kündigen, damit wir nicht doppelt miete zahlen.
    Ist es denn in so einem fall rechtens, "fristlos" zum 31.07. zu kündigen? oder muss ich es als "Sonderkündigung zum 31.07." formulieren mit angabe der Gründe (gestank usw.)? der vermieter möchte natürlich, dass wir fristgerecht kündigen, aber das scheint mir nur für den vermieter die beste lösung zu sein..
    bin für jeden hilfreichen kommentar dankbar!!

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