Vermieter rechnet Reinigung des Gehwegs ab ohne Nachweis

  • Guten Tag,

    in meinem Mietvertrag steht, dass ich verpflichtet bin, zusammen mit dem Vermieter die Reinigung des Gehwegs am Grundstück zu übernehmen. Die ersten beiden Jahre habe ich das allerdings nicht gemacht und mein Vermieter hat auch nie etwas gesagt oder gar berechnet. Nun verlangt er bei der aktuellen Nebenkostenabrechnung aber zum ersten Mal 6 x 25 = 150 Euro für die Reinigung von mir ohne hierfür einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. Er bezieht sich hierzu auf einen Abschnitt im Mietvertrag, nach dem Dritte zur Reinigung beauftragt werden können, wenn ich meiner Pflicht zur Reinigung nicht nachkommen sollte. Aber ohne Nachweis muss ich wohl auch nichts zahlen, oder?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Wenn du von der aktuellen Nebenkostenabrechnung sprichst, dann meinst du vermutlich für das Jahr 2022. Hast du in diesem Jahr 2022 denn die Gehweg Reinigung gemacht oder auch nicht?

    Und hat dich der Vermieter aufgefordert, der Pflicht nachzukommen? Wenn nicht, dann kann er auch nichts verlangen. Man muss sich im Verzug mit einer Pflicht befinden. Und dazu muss man angemahnt worden sein.

  • Ja genau, es geht um das Jahr 2022 und da habe ich die Reinigung nicht gemacht. Mein Vermieter hatte mich nur mündlich auf meine Reinigungspflicht angesprochen, aber nicht in schriftlicher Form. Aber er kann mir doch selbst, wenn er mich sogar schriftlich abgemahnt hätte, doch nicht einfach so eine Gebühr berechnen ohne einen Nachweis, dass von Dritten überhaupt eine Reinigung erfolgt ist. Er muss eine Reinigung doch nachweisen und kann mir nicht einfach eine ,,Scheinleistung" in Rechnung stellen, nur weil ich selbst die Reinigung nicht übernommen habe, oder?

  • und kann mir nicht einfach eine ,,Scheinleistung" in Rechnung stellen

    Für den Fall, dass der Vermieter oder ein Mitarbeiter die Reinigung selbst vorgenommen hat, dann geht das in Ordnung. Denn es ist nach dem Gesetz zulässig, dass ein Vermieter den Aufwand für Eigenleistung abrechnet mit einem angemessenen Stundenlohn. Falls er hingegen eine Firma beauftragt hat, liegt ihm eine Rechnung von der Firma vor, die du auch verlangen kannst zu sehen.

  • Ok, aber selbst wenn er die Reinigung als Eigenleistung vorgenommen hat, muss er mir das doch auch belegen, sonst kann er ja einfach irgendetwas behaupten, denn ich habe ihn nie regelmäßig saubermachen sehen. Eine Rechnung von einer Firma hatte ich auf explizite Nachfrage nämlich auch nicht bekommen...

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