Hallo,
wir wohnen nun (erst) seit 4 Jahren im Mietshaus. Die Anmietung unsererseits war eigentlich für eine deutlich längere Zeit geplant, sofern nichts dazwischen kommen würde, und entsprechend haben wir investiert, Anschaffungen getätigt, die wir sonst nicht hätten tätigen müssen. Gut, jetzt hatte uns der ursprüngliche Vermieter mitgeteilt, dass er das Haus verkaufen möchte und es uns auch angeboten. Für uns kam es aber aus finanziellen Gründen leider nicht infrage, u. a. aufgrund eines befristeten Jobs von einem von uns, der erst nach Mietvertragsunterzeichnung angetreten wurde, weil man sich beruflich verändern wollte. Beim Einzug lagen 2 unbefristete Arbeitsverträge vor. Bei den Besichtigungen wurde uns schon vereinzelt mitgeteilt, dass Eigenbedarf besteht, deswegen Interesse besteht und die potentiellen neuen Vermieter bzw. Eigentümer selbst einziehen wollen werden. Nun hat sich der noch aktuelle Vermieter mit einem Interessentem geeinigt, der hier auch selbst einziehen möchte, was er uns schon mal nochmal schriftlich mitgeteilt hat. Jetzt würde nur noch die Grundbucheintragung fehlen und danach würde er uns offiziell kündigen. Wenn das mit dem Grundbuch erledigt ist, wohnen wir 4 Jahre und 5 Monate hier. Die Kündigungsfrist beträgt demnach 3 Monate. Nun stellen sich für uns mehrere Fragen, die jetzt hier bzgl. Priorität und zeitlicher Abfolge vllt nicht ganz richtig sortiert sind:
- Wenn Eigenbedarf angemeldet wurde/ist, gekündigt wurde/wird, inwiefern muss der neue Eigentümer auch tatsächlich beweisen, dass er selbst einziehen wird und das nicht nur als Vorwand nutzt, um nicht andere Mieter hier reinzusetzen?
- Wir lange muss der neue Eigentümer hier selbst drin wohnen, bevor er es an andere vermietet, damit man der Eigenbedarf noch immer erfüllt ist?
- Was gehört zu Eigenbedarf? Nur man selbst oder auch Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Tanten/Onkel ...?
- Stand jetzt also: erhalten wir die Kündigung und es spricht nichts dagegen, müssen wir zum Monatsletzten des dritten Monats draußen sein?
- Wir haben das Recht, die Mietsache so zu übergeben, wie wir sie übernommen haben, dürfen also unsere EBK, unsere Bodenbeläge mitnehmen bzw. anderweitig verkaufen? Auch die von uns gesteichenen Wände dürfen wir möglichst in den ursprünglichen Zustand bringen, also die (weiße) Farbe entfernen?
- Wir haben bereits ein Kind, das wir nach Einzug hier bekommen haben. Geplant waren 2 Kinder. Daher auch der Einzug hier hin, weil das Haus für 2 Kinder reicht, wir es uns so vorgestellt haben, Kindergarten und Grundschule in der fußläufigen Nähe sind. Nun sind wir noch nicht wieder schwanger und bis zum Eigentumübergang war eine zweite Schwangerschaft noch nicht geplant. Würde allein der Wunsch nach einem zweiten Kind ein Härtefall sein oder der konkrete Plan, wann man wieder schwanger werden möchte, sofern alles klappt?
- Nun endet der eine aktuell befristete Job aktuell 3 Monate nach der aktuellen Kündigungsfrist. Natürlich ist es wieder geplant, dass aus diesem befristetem ein unbefristeter Job wird, aber könnte das auch ein Härtefall sein? Man wird ja bei Besichtigungen gefragt, wie es jobtechnisch aussieht und wer möchte scbon jemanden als Mieter haben, bei dem es feststeht, dass einer von beiden in 3 Monaten arbeitslos ist?!
- Wir wollten ganz gezielt von einer Mietswohnung in ein Mietshaus mit Garten ziehen und nur sehr ungerne wieder zurück in eine Wohnung ohne Garten, vllt sogar ohne Balkon oder Terrasse. Ok, das ist sicherlich pP und gehört zum Lebensrisiko quasi dazu?! Wir haben nun schon mal nach adäquaten Mietswohnungen und Mietshäusern im Umkreis gesucht und leider, aber auch nicht überraschend, nichts gefunden. Null! Erst wenn wir entweder deutlich weiter von unseren Arbeitsstellen weg suchen und/oder die Kaltmiete in den Suchoptionen deutlich erhöhen. Was ist da aber bitte zumutbar? Also zumutbar bzgl. Unterkunft allgemein, weil in die letzte Butze mit vllt sogar einem Zimmer zu wenig, nur damits von der Miethöhe passt, aber nicht mehr bzgl. der Familienplanung, wollen wir (verstänicherweise?) auch nicht ziehen. Und zumutbar eben bzgl. Entfernung zu den Arbeitsstätten! Wie viele km mehr und/oder wie viele Minuten mehr Pendelweg sind zumutbar? Und zumutbar eben bzgl. Mietshöhe! Wie viel mehr darf ein neues vergleichbares Mietsobjekt kosten? Und gibt es bzgl. Zumutbarkeit bei Entfernung und Kosten sozusagen eine Kombination, was halt letztlich zumutbar ist? 10 km oder 15 Minuten mehr/länger zur Arbeit oo, aber nicht zum Mehrmietspreis von 250 €?!
- Auch, wenn der nächste Punkt nicht lustig ist, uns aber keine Ruhe lässt, weil wir das mal irgendwo gebört haben: wenn man sagt, man hätte psychische Probleme, man wäre selbstmordgefährdet und/oder man hätte vllt sogar schon mal versucht, sich das Leben zu nehmen oder man hätte entsprechende Gedanken, reicht das wohl nicht aus, wenn man das nur sagt!? Aber was wäre, wenn man ein ärztliches Attest vorlegen könnte, aus dem hervorgeht, dass psychische Probleme vorliegen und es bereits Selbstmordgedanken gab oder jetzt welche aufgrund der Kündigung?
Haben wir evtl. an Dinge noch nicht gedacht, die
- sonst noch auf uns zukommen könn(t)en und werden, außer natürlich Umzug etc.
- für uns sprechen können, um hier wohnen bleiben zu können
- es uns zukünftig einfach hier unattraktiv machen, weiter wohnen zu wollen, weil wir es uny mit dem neuen Eigentümer verscherzt haben könnten
?
Wir haben noch keinen Mietrechtsschutz und überlegen, ob wir evtl. noch eine ohne Wartezeit abschließen oder dem Deutschen Mieterbund beitreten. Falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, wäre dieser Sachverhalt dann noch von denen abgedeckt oder nicht, weil uns alles bereits vor Abschluss mitgeteilt wurde? Bis wann hätte man oder müsste/muss man eine Rechtsschutzversicherung abschließen oder dem Deutschen Mieterbund beitreten, damit die für einen da sind, Kosten übernehmen ...? Ist da die Grundbucheintragung relevant oder der Abschluss des Kaufvertrags zwischen altem und neuem Eigentümer?
Dankeschön.
LG