Hallo,
mein Vermieter will meine aktuelle Mietwohnung verkaufen und ich kann sie mir leider nicht kaufen, da mir dazu die finanziellen Mittel für ein entsprechendes Immobiliendarlehen fehlen.
Nun weiß ich zwar, dass gilt "Kauf bricht Miete nicht", aber der neue Eigentümer kann ja jederzeit Eigenbedarf anmelden, wenn er sie nicht vermieten, sondern selbst nutzen möchte.
Aufgrund des sehr schon lange bestehenden Mietverhältnisses von über 8 Jahren würde in meinem Fall eine Kündigungsfrist von 9 Monaten gelten, wenn ich das richtig sehe.
Nun zu meinen Fragen:
1) Die 9 Monate Kündigungsfrist würden beginnen, sobald der Kaufvertrag durch den Eigentümer unterschrieben ist und dieser Eigenbedarf anmeldet. Ist das so richtig? Kann er sofort bei Kaufabschluss Eigenbedarf anmelden oder erst nach Kaufabschluss?
2) Wie lange dauern die Formalia bei Kauf einer Wohnungsimmobilie üblicherweise, nachdem sich ein Käufer gefunden hat?
3) Einerseits ist es ja gut für mich, dass ich durch das lange Mietverhältnis eine relativ lange Kündigungsfrist besteht, um mehr Zeit für die Suche nach einer neuen Wohnung zu haben, aber andererseits kann es natürlich auch sein, dass ich vielleicht schon nach 4 Monaten eine neue Wohnung finde und kann dann nicht nochmal 5 Monate warten, bis ich dort einziehe, weil die Wohnung sofort bezogen werden soll. Muss ich dann weiterhin bis zum Ende des 9. Monats Miete für die alte Wohnung bezahlen?