Jetzt habe ich's kapiert. Mietrecht ist kompliziert. Danke für die Aufklärung.
Beiträge von Gregor
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Sorry, dass ich nochmals nachfrage, aber eine vermietete Wohnung ist doch immer irgendjemandes Eigentum. Wann ist ein Haus mit mehreren Wohnungen und Mietparteien nur ein Mietshaus?
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Es handelt sich um ein Mietshaus mit mehreren Wohnungen, die aber nicht alle denselben Eigentümer haben. Zwei der Wohnungen vom selben Eigentümer, darunter meine, sollen nun verkauft werden.
Gilt hier diese 3-Jahres-Regel?
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OK, dann warte ich erst mal ab, bis es soweit ist. Und danke für die Info, dass es mindestens drei Vergleichswohnungen sein müssen.
Zum Mietspiegel habe ich nur Infos gefunden, die die Preise grob staffeln für Wohnungen einer bestimmten Größe, also für 30 m2, 60 m2 und 100 m2. Je mehr Quadratmeter, desto geringer der Preis pro Quadratmeter. Aber keine Ahnung, wie man Werte für Wohnungsflächen dazwischen berechnet.
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Danke für deine Antwort, Fruggel.
Es steht einem Mieter frei, jederzeit selbst zu kündigen, auch wenn eine Kündigung vom Vermieter vorliegt.
Aha, verstehe. OK, das ist dann wiederum sehr praktisch. Und möglicherweise kann man sich mit dem Vermieter auch einigen, wie du schon geschrieben.
Ich habe jetzt nach weiterer Recherche im Internet gelesen, dass für eine Immobilie, die aktuell vermietet ist, frühestens drei Jahre nach dem Erwerb durch einen neuen Eigentümer ein Eigenbedarf angemeldet werden kann. Also nochmals eine längere Frist, in welcher man als Mieter geschützt davor ist, innerhalb von wenigen Monaten nach dem Verkauf gekündigt zu werden. Also würden hier dann wohl nicht die 9 Monate gelten.
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Danke für deine Antwort, Schweinchenfan.
Es gibt eine zweite Wohnung eines anderen Vermieters direkt auf dem gleichen Stockwerk in demselben Haus, die meiner sehr ähnlich ist. Die wäre dann wahrscheinlich so eine Vergleichswohnung. Wobei ich nicht weiß, wie oft dort renoviert wurde.
Nun ist es ja so, dass nicht jede vergleichbare Wohnung exakt den gleichen Mietpreis hat. Reicht eine Vergleichswohnung als Grundlage für eine Mietpreis-Erhöhung? Wenn der Vermieter mehrere Vergleichswohnungen ausfindig gemacht hat, nimmt er dann einfach den Mittelwert der Mietpreise?
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Hallo,
meine Mietwohnung wird den Eigentümer wechseln und da ich bisher vergleichsweise wenig Miete zahle, ist eine Mieterhöhung dann vorstellbar.
Ich habe gelesen, dass die Mieterhöhung max. 20% betragen darf bzw. auf die max. auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden darf.
Kann der Vermieter einfach das Maximum an Mietpreiserhöhung fordern oder muss er dies begründen?
Wenn ja, welche Kriterien fließen hier mit ein? Das fällt mir so spontan ein (bitte korrigieren, falls etwas nicht zutrifft):
* Wertsteigende Merkmale: Welche wären das zum Beispiel?
* Alter der Immobilie
* Zeitpunkt der Durchführung der letzten Renovierung
* Zustand der Immobilie (Wie wird sowas bestimmt?)
Woher bekommen denn eigentlich Vermieter Mietpreise von Vergleichswohnungen, die sie nicht selbst besitzen? Die können doch nicht nur einfach in die Online-Wohnungsanzeigen schauen und danach beurteilen, ob eine Wohnung eine geeignete Vergleichswohnung ist.
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Hallo,
mein Vermieter will meine aktuelle Mietwohnung verkaufen und ich kann sie mir leider nicht kaufen, da mir dazu die finanziellen Mittel für ein entsprechendes Immobiliendarlehen fehlen.
Nun weiß ich zwar, dass gilt "Kauf bricht Miete nicht", aber der neue Eigentümer kann ja jederzeit Eigenbedarf anmelden, wenn er sie nicht vermieten, sondern selbst nutzen möchte.
Aufgrund des sehr schon lange bestehenden Mietverhältnisses von über 8 Jahren würde in meinem Fall eine Kündigungsfrist von 9 Monaten gelten, wenn ich das richtig sehe.
Nun zu meinen Fragen:
1) Die 9 Monate Kündigungsfrist würden beginnen, sobald der Kaufvertrag durch den Eigentümer unterschrieben ist und dieser Eigenbedarf anmeldet. Ist das so richtig? Kann er sofort bei Kaufabschluss Eigenbedarf anmelden oder erst nach Kaufabschluss?
2) Wie lange dauern die Formalia bei Kauf einer Wohnungsimmobilie üblicherweise, nachdem sich ein Käufer gefunden hat?
3) Einerseits ist es ja gut für mich, dass ich durch das lange Mietverhältnis eine relativ lange Kündigungsfrist besteht, um mehr Zeit für die Suche nach einer neuen Wohnung zu haben, aber andererseits kann es natürlich auch sein, dass ich vielleicht schon nach 4 Monaten eine neue Wohnung finde und kann dann nicht nochmal 5 Monate warten, bis ich dort einziehe, weil die Wohnung sofort bezogen werden soll. Muss ich dann weiterhin bis zum Ende des 9. Monats Miete für die alte Wohnung bezahlen?
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