Nebenkostenabrechnung - Überschussrückzahlung bis wann?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage:
    Ich bin am 29.05.2010 mit Übergabeprotokoll etc. aus einer Wohnung - meiner ersten und gleichzeitig schlimmsten Erfahrung dieser Art - ausgezogen.
    Die Vermieterin hat mir darauf hin die Kaution relativ flott zurück bezahlt, nachdem ich ihr Druck gemacht habe (waren immerhin 1.300,00 €!).
    Die Nebenkostenabrechnung wurde aber nicht gemacht, ok. Frist läuft bis Ende Mai dachte ich, also gibste ihr Zeit. Ich habe sie dann etwa Anfang / Mitte Mai angeschrieben, sie möge mir die Nebenkostenabrechnung erstellen, bis zu der ihr zur Verfügung stehenden Frist (31.05.2011), damit ich die Sache ENDGÜLTIG abhaken kann.
    Zu erwähnen sei hier, dass ich von 15.02.2008 bis 29.05.2010 (Auszug eigentlich schon 18.04.2010, aber eben Übergabe dann erst Ende Mai wg. Kündigungsfristen etc...) in dieser Wohnung gewohnt habe und NIEMALS (!!!!!!!!!!) eine Nebenkostenabrechnung bekommen habe.
    Die erste Rückzahlung, die ich bekommen hatte war am 31.12.2009 (!), also dem letztmöglichen Tag für 2008. Eine Abrechnung wurde nie erstellt.
    JETZT hat sie mit Ach und Krach die 2009er und 2010er erstellt, eine 2008er habe ich IMMER noch nicht. Ich bekomme 92,90 € zurück.
    Ich habe sie dann angeschrieben, die Bankverbindung mitgeteilt UND die 2008er Rechnung ERNEUT angefordert....es kommt nichts, sei 6 Wochen (Ende Mai) Funkstille.
    Mich KOTZT das ganze so an...!

    Ich habe dann, weil ich diesen Blödsinn ENDLICH abhaken will (!) ihr letzte Frist gesetzt vor 14 Tagen, diese läuft morgen, also am 15.07. aus. Bisher ist weder ein Brief da, noch eine Zahlung.

    Ich werde jetzt Klage einreichen, das mach ich auch selbst.
    Meine Fragen: welche Fristen muss ich ihr zur Rückzahlung einräumen? Was ist mit der 2008er Rechnung, habe ich da noch Anrecht drauf? Ich denke doch?! Ich will nur nicht jetzt die Klage einreichen und dann auf den Kosten sitzen bleiben. SIE soll ja die Kosten für Ihre Untätigkeit aufgebrummt bekommen!
    Ich will mit der einfach nichts mehr zu tun haben. Manchmal wundere ich mich wirklich nicht, warum die Vermieter so viele Probleme haben mit Mietern, wenn die alle sich so treten lassen, na dann gut Nacht!

    Da wir jetzt ein Eigenheim bewohnen, ist eine Vermieterin nicht mehr vorhanden!
    Dieses Erlebnis (s. oben ) war mir echt zu blöd, zumal wir mit der Wohnung auch sonst nur Ärger hatten, weil sich in den 20 Jahren vor unserem Einzug auch keiner um was gekümmert hat, sodass die Nachbarn Parkplätze eingebaut haben usw...ich wills einfach nur abhaken, mein Geld und meine Nebenkostenabrechnung, worauf ich ein Recht habe und ansonsten werde ich sie, selbst wenn ich sie beim einkaufen treffe ignorieren. Ich habs echt satt!
    Sorry, aber ich muss das mal los werden, weil ich das - für 92,90 € - so ne Zeitverschwendung eigentlich finde, aber ich lass mich halt auch nicht an der Nase rum führen!

    Ich wäre sehr sehr dankbar für Eure Tips.

    Einmal editiert, zuletzt von nifin (14. Juli 2011 um 17:45) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Zitat

    Ich bin am 29.05.2010 mit Übergabeprotokoll etc. aus einer Wohnung ausgezogen.
    Die Nebenkostenabrechnung wurde aber nicht gemacht. Frist läuft bis Ende Mai dachte ich, also gibste ihr Zeit. Ich habe sie dann etwa Anfang / Mitte Mai angeschrieben, sie möge mir die Nebenkostenabrechnung erstellen, bis zu der ihr zur Verfügung stehenden Frist (31.05.2011), damit ich die Sache ENDGÜLTIG abhaken kann.

    Hier irren Sie. Eine Betriebskostenabrechnung muß Ihnen spätestens ein Jahr nach Beendigung der Abrechnungsperiode zugehen. Wäre es das Kalenderjahr, dann ist noch Zeit bis zum Jahresende 2011.

    Zitat

    Zu erwähnen sei hier, dass ich von 15.02.2008 bis 29.05.2010 (Auszug eigentlich schon 18.04.2010, aber eben Übergabe dann erst Ende Mai wg. Kündigungsfristen etc...) in dieser Wohnung gewohnt habe und NIEMALS (!!!!!!!!!!) eine Nebenkostenabrechnung bekommen habe.
    Die erste Rückzahlung, die ich bekommen hatte war am 31.12.2009 (!), also dem letztmöglichen Tag für 2008. Eine Abrechnung wurde nie erstellt.

    Für was haben Sie die Rückzahlung am 31.12.2009 erhalten????

    Zitat

    JETZT hat sie mit Ach und Krach die 2009er und 2010er erstellt, eine 2008er habe ich IMMER noch nicht. Ich bekomme 92,90 € zurück.

    Auf welcher Berechnung ergibt sich der Betrag von 92,90 € ???

    Zitat

    Ich habe sie dann angeschrieben, die Bankverbindung mitgeteilt UND die 2008er Rechnung ERNEUT angefordert....es kommt nichts, sei 6 Wochen (Ende Mai) Funkstille.
    Mich KOTZT das ganze so an...!

    Ich habe dann, weil ich diesen Blödsinn ENDLICH abhaken will (!) ihr letzte Frist gesetzt vor 14 Tagen, diese läuft morgen, also am 15.07. aus. Bisher ist weder ein Brief da, noch eine Zahlung.

    Ich werde jetzt Klage einreichen, das mach ich auch selbst.

    Zur Klage benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Bei diesen sollten Sie sich vorab beraten lassen.
    Wirklich helfen kann Ihnen hier mit den von Ihnen gemachten Angaben keiner.

  • "Die Abrechnungsperiode
    für die Nebenkosten: 1.7.2007
    bis 30.6.2008. Bis zum
    30.6.2009 muss Ihr Vermieter
    über diesen Zeitraum abrechnen. Dabei ist der Zeitpunkt
    maßgeblich, zum dem die
    Abrechnung bei Ihnen eingeht.
    Liegt sie erst am 1.7.2009 in
    Ihrem Briefkasten, hat der Vermieter die Frist nicht eingehalten. Eigentlich. Er kann die
    Abrechnung nur retten, wenn
    er glaubwürdig machen kann,
    dass er das Schreiben rechtzeitig aufgegeben hat."

    Anhand dieses Beispiels ist es meiner Berechnung nach Ende Mai 2011, da ich ja bereits Ende Mai 2010 (!) ausgezogen bin. Wieso irre ich da?

    Aufgrund der Nebenkostenabrechnung von 2009 und 2010 hatte die Vermieterin SELBST eine Rückerstattung zu MEINEN Gunsten in Höhe von 92,90 €, das hatte ich ja so geschrieben.
    Die Abrechnung 2008 ist ja auch bereits Ende 2009 fällig gewesen. Ich hatte damals eine Rückerstattung für 2008 erhalten, auch das hatte ich geschrieben...:)

    Die Klage (oder den Mahnbescheid) möchte ich selbst einreichen, da ich denke, wenn die Fristen versäumt sind, die Sachlage klar ist und ich damit obliegen müsste. Ich finde dazu aber nirgends was...deshalb mein Gesuch nach Rat...! Dazu müsste ich aber wissen, bitte, BIS WANN sie diesen Überschuss an mich zahlen MUSS und ab wann sie in Verzug ist...!

  • Zitat

    Anhand dieses Beispiels ist es meiner Berechnung nach Ende Mai 2011, da ich ja bereits Ende Mai 2010 (!) ausgezogen bin. Wieso irre ich da?

    Ach Junge, du hast doch selbst geschrieben, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Also hat deine Exvermieterin noch Zeit bis Ende des Jahres 2011, um die Abrechnung für 2010 zu erstellen.

  • :) Ich habe jetzt schon mehrfach geschrieben, dass sie die Abrechnung für 2009 und 2010 SCHON ERSTELLT hat und es nur um die Abrechnung 2008 und Zahlung der von IHR ausgerechneten 92,90 € Rückzahlung zu MEINEN Gunsten geht...ich fände es schön, wenn meine Frage auch richtig gelesen wird.

    Ach FRAU bitte und nicht Junge :D!

    Einmal editiert, zuletzt von nifin (14. Juli 2011 um 21:29)

  • Hallo nifin,

    (viel) weniger, dafür aber präzisere Worte bzw. Sätze können enorm helfen. Einer der Gründe, wehalb Dir empfohlen wurde, einen RA aufzusuchen.:o

    "eine 2008er habe ich IMMER noch nicht. Ich bekomme 92,90 € zurück."
    Wer soll das verstehen? Woher willst Du wissen, dass Du 92,90 € "zurückbekommst" oder besser: zurückzubekommen hast?

    "Ich habe jetzt schon mehrfach geschrieben, dass sie die Abrechnung für 2009 und 2010 SCHON ERSTELLT hat ..."
    und Du hast sie auch bekommen? Und sie waren korrekt? Und die Rück- bzw. Nachzahlungen wurden erledigt?

  • Bei Ihrer Fragestellung sollten Sie sich so ausdrücken, das andere Personen damit was anfangen können. Für Sie ist das Problem klar und verständlich. Formulieren Sie Ihr Problem möglichst präzise und lassen Sie auch das emotionale Beiwerk weg, was die Sache auch nicht gerade besser macht.
    Sowas kann möglicherweise einen Richter bei seiner Entscheidung beeinflussen, hier jedoch findet kein Gerichtstag statt.
    Es ist auch mühselig, jedesmal Fakten erfragen zu müssen.

  • Es geht mir eigentlich nur um die Fristen (da ich Internet KEINE Antwort zu der Thematik gefunden habe, lediglich nur zu einer Zahlungsforderung durch den Vermieter!), da ich damals noch keine Rechtschutz hatte, hatte ich gehofft, hier eine Antwort zu finden; aber irgendwie reden wir nur aneinander vorbei :rolleyes:!

    Danke für Eure Mühen und alles Gute!!!

    Einmal editiert, zuletzt von nifin (15. Juli 2011 um 12:06)

  • irgendwie reden wir nur aneinander vorbei :rolleyes:!

    Danke für Eure Mühen und alles Gute!!!


    Nein, Nicole, das tun wir garnicht, denn Du hast ja noch nicht mal präzis formulierte Gegenfragen von uns beantwortet.
    In rechtlichen Angelegenheiten interessieren nur Fakten, nicht das Geseifere aus Arzt- oder sonstigen Romanen.
    Auch Dir alles Gute!

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