Betriebskostenabrechnung Grundsteuer auf Mieter umlegen und keine Angabe im Mietvertrag

  • Hallo,

    Wohne seit 2014 in einer 88qm großen Wohnung als Miete.

    Bezahle seit 8 Jahren per Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer für meine Wohnung.

    Mir ist heute aufgefallen, das es im Mietvertrag keinen vermerk dazu gibt. Ist das rechtens?

    Noch ist mir aufgefallen das der Vermieter die Grundsteuer im vollen umfang durch drei teilt...(Vermieter, mich, und meiner Nachbarin) Vermieter wohnt aber im Anbau nebenan. Und hat viel mehr Wohnfläche als ich und meine Nachbarin.

    Kann da jemand was dazu sagen?

    Mfg Michel

  • Wenn im Mietvertrag geschrieben steht, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, dann wäre das als Vereinbarung ausreichend. Wie sind die Betriebskosten denn vereinbart?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi,

    Bei meinem Mietvertrag blick ich nicht so ganz durch...

    Bei Punkt 4 steht : Erhöhung und Neueinführung von Betriebskosten sind nach Maßgabe des § 560 BGB umlegbar.

    Ist es das? LG

  • Dieser Punkt 4 ist nicht das richtige, wonach gefragt wurde. Da sollte noch etwas anderes zu den Betriebskosten stehen.

    Wenn du die richtige Stelle nicht findest, dann zeig den Vertrag einem Anwalt oder Mieterverein. Hier darf keine konkrete Vertragsprüfung gemacht werden.

    Davon abgesehen, die Frist zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung beträgt 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Wenn etwas falsch sein sollte, könntest du nur noch die letzte Abrechnung beanstanden, ältere nicht mehr.

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