ist auszugsrenovierung notwendig.

  • hallo, ich habe seit 1.11.2007 eine wohnung bewohnt, nun ziehe ich zu 1.8.2011 aus, aus beruflichen gründen.

    nun habe ich viel gelesen, das man bei verschiedenen klauseln nicht renovieren muss bei auszug. da ich nicht durch sehe, wollte ich mal fragen ob ihr mir helfen könnt.

    das steht im mietvertrag:

    ich sag schon mal ganz herzlich danke für eure hilfe.

  • Hierbei handelt es sich nicht um starre Fristen, sondern um sog. "weiche" Fristen, welche auch den tatstächlichen Renovierungsbedarf berücksichtigen. Dies ist somit gültig.
    Zu erkennen an dem Satz: "Die oben genannten Fristen sind Regelfristen, die sich im Einzelfall verlängern oder verkür-zen können, wenn die Notwendigkeit der Durchführung der einzelnen hier genannten Schönheitsreparaturen aufgrund des Zustandes nach Ablauf der jeweiligen Frist noch nicht eingetreten ist oder früher eintritt."

    Die Qotenklausel müsste damit ebenfall Gültigkeit haben.

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