Makler macht Fotos von meiner Wohnung und Speicher auf Dachboden zwangsräumen

  • Guten Tag,

    mir wurde mitgeteilt, dass meine Wohnung verkauft wird, 2 Zi Kü Bad.

    Es werden alle Wohnungen im Haus verkauft.

    Jetzt war eine Maklerin in meiner Wohnung und hat viele Fotos gemacht von meiner Einrichtung und der Wohnung. Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht möchte, das diese Fotos ins Netz gestellt werden bei einer Verkaufsanzeige meiner Whg, sie hat mir zugesichert, dass sie die Fotos nur an Interessenten weitergibt.

    Sollte ich mir das schriftlich geben lassen?

    meine Frage: was muß ich bzgl. Fotos der Wohnung zulassen?

    Wenn dann Interessenten kommen, wie oft muß ich das zulassen und darf ich denen das fotografieren verbieten?

    Darf ich sagen dass ich immer nur einen Interessenten in der Whg haben will und ich immer mit ihm im gleichen Zimmer sein will?

    Danke erstmal, ich fürchte es kommen noch mehr Fragen

    ich bin die letzte Mieterin mit einem Dachbodenspeicher in unserem Mietshaus, das steht so in meinem Mietvertrag. Jetzt soll der Dachboden ausgebaut werden und ich werde vermutlich aufgefordert, den Speicher zu räumen. Können die das einfach so machen? Ich sehe ja ein, dass wegen mir nicht der ganze Ausbau gestoppt werden kann, aber ich bin schon älter und etwas gehbehindert und für mich wäre diese Arbeit mit Kosten verbunden, weil ich jmd beauftragen müßte das zu tun. Kann ich da Forderungen stellen an eine Kostenübernahme der Arbeit und welche Fristen muß ich akzeptieren?

    Gruß susala

  • und darf ich denen das fotografieren verbieten?

    Ja. Fotos zu machen kann man verbieten.

    dass ich immer nur einen Interessenten in der Whg haben will

    Ja, man kann die Anzwahl bezenzen auf ein oder zwei Interessenten je nach Größe der Wohnung. Dann hast du den Überblick, auch wenn du gerade nicht im gleichen Raum bist.

    Jetzt soll der Dachboden ausgebaut werden und ich werde vermutlich aufgefordert, den Speicher zu räumen.

    Nach §573b BGB ist eine Teilkündigung solcher Räume möglich, wenn dafür neuer Wohnraum geschaffen werden soll. Die Kündigungsfrist sind die üblichen 3 Monate.

  • Vielen Dank Fruggel, das waren schon mal wichtige Infos. Wenn ich noch mal nachhaken darf, die Maklerin hat ja Fotos gemacht und ich habe der veröffentlichung im Netz widersprochen. Darf die Maklerin denn Kauf-Interessenten die Fotos zuschicken oder kann ich das auch verbieten?

  • Darf die Maklerin denn Kauf-Interessenten die Fotos zuschicken oder kann ich das auch verbieten?

    Verbieten könntest du es. Aber das nützt nicht viel, denn du kannst es letztlich nicht überprüfen oder verhindern, wenn sie es doch tut. Der Fehler bestand darin, dass du überhaupt zugelassen hast, dass sie Fotos macht. Das hättest du nicht dulden müssen.

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