Bei Auszug streichen mit Silikon Farbe

  • Guten Morgen liebe Community,

    Seit wir unsere Wohnung gekündigt haben, diskutieren wir über das Thema Wände streichen mit Silikon Farbe und wir kommen nicht weiter. Vielleicht habt ihr ein Rat....

    Sache ist: Wohnung nach 12 Jahren gekündigt. Im Mietvertrag steht der Klausel, dass wir beim Auszug die Wände mit Silikon Farbe streichen müssen.

    Bis jetzt gab es bei jedem Mieter ein Streit deswegen, falls sie eine normale Wandfarbe benutzt haben. Leider gibt's gerade jetzt ein Presänzfall, wo die Mieterin die Wohnung mit normalen Farbe gestrichen hat und die Vermieterin sich weigert die Kaution zurückzuzahlen.

    Jetzt zu uns: Google & Ratgeber sagen, Silikon Farbe vorzuschreiben ist unwirksam. Wir würden daher - allein schon aus Prinzip- nur normale Farbe verwenden. Streit beim Umzug vorprogrammiert. Wir haben Rechtschutzversicherung, allerdings mit 150 € Eigenbeteiligung. Wir haben 2 Optionen:

    1. Mit normale Farbe Streichen, 150 € Eigenbeteiligung bei Anwaltskosten in Kauf nehmen,

    2. Billige Silikon Farbe kaufen und hoffen, dass unsere Streich Arbeit akzeptiert wird und damit Ruhe und die Kaution gibt ( die wir dringend brauchen)

    Wir sträuben uns gegen Option Nr 2, weil wir damit der Vermieterin "helfen" Ihre - unerlaubte (?) Forderung bei aller Mieter anzuwenden.

    Und wir sträuben uns gegen Opt.1 weil die Silikon Farbe günstiger wäre als die 150 € Eigenbeteiligung.

    Was würdet ihr tun? Oder gibt es eine Option, die wir gar nicht vor Auge haben?

    Danke im Voraus!

    Viele Grüße

    Piroska

  • Oder gibt es eine Option, die wir gar nicht vor Auge haben?

    Ja, allerdings. Es gibt noch die Option, dass ihr gar nicht streichen müsst (auch keine Bohrlöcher verschließen). Das hängt davon ab, ob die Klausel im Mietvertrag wirksam ist. Zum Beispiel muss die Klausel so gestaltet sein, dass es vom Zustand der Wände abhängt, ob renovierungsbedarf besteht. Außerdem muss man die Wohnung in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand bekommen haben. Eine bestimmte Farbe vorzuschreiben ist auch nicht zulässig, nur um ein paar Bespiele zu nennen. Ihr solltet deshalb den Vertrag von einem Anwalt oder Mieterverein prüfen lassen bevor ihr irgend was macht.

  • Silikon Farbe vorzuschreiben ist unwirksam. Wir würden daher - allein schon aus Prinzip- nur normale Farbe verwenden.

    Zu bedenken, dass normale Wandfarbe auf Silikonfarbe nicht haftet. Silikonfarbe verwendet man i.d.R. in Nassräumen, als Ersatz von Fliesen.

    Zudem ist Silikonfarbe als Vorschrift unwirksam. So meine Kenntnis.

  • Vielen Dank schon mal ! Mit so schnelle Antworten habe ich gar nicht gerechnet!

    Die Wohnung war Neubau, als wir eingezogen sind. Die Wände sind top, wir haben sie vor 2 Jahren neu gestrichen - mit normalen Farben, allerdings nicht weiß, sondern dezente Farben.

    Wir werden wohl den Mietvertrag prüfen lassen. Mieterverein ist wahrscheinlich die bessere Wahl, oder?

    Danke noch mal

    Viele Grüße

    Piroska

  • allerdings nicht weiß, sondern dezente Farben

    Mit Farben ist es so eine Sache. Denn die sind eher mit einer Beschädigung vergleichbar. Der Vermieter kann also zumindest verlangen, dass die Wände in neutralen Farben zurück gegeben werden. Das sind jegliche helle Farbtöne in Richtung weiß, grau oder beige. Bei anderen Farben ist es kritisch. Eventuell müsst ihr also doch streichen, aber nur wegen der Farben und nicht wegen Schönheitsrenovierung. Das aber dann nur mit normaler Farbe.

  • Wir haben sogar schon die weiße Farbe hier, wir streichen gerne. Es ist uns klar, weiße Farbe zur Wohnungsübergabe absolut ok ( würde ich auch wollen, wenn ich irgendwo einziehe...)

    Aber diese Silikat Geschichte finden wir absolut nicht ok.

    Viele Grüße

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