Fehlende Nebenkostenabrechnung und Kind anmelden

  • Hallo zusammen!

    Ich habe das Thema, dass wir von unserem Vermieter noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben. Kurz zu den Eckdaten:

    Wir wohnen seit 4 Jahren in einer 3-Zimmer-Wohnung, Strom und Gas rechnen wir selber über Verträge ab, sodass diese nicht in den Nebenkosten enthalten sind. Seit fast 2 Jahren haben wir ein kleines Kind, welches wir jedoch (weil wir auch einfach nicht daran gedacht haben) dem Vermieter noch nicht mitgeteilt haben. Von diesem haben wir generell in den letzten Jahren so gut wie nichts mitbekommen, außer wenn wir kleine Reparaturen gemeldet haben.

    Was nach zwei verschiedenen Themen klingt, ist aber m.E. doch zusammenhängend:

    Unsere NK betragen 100 Euro, die Kaltmiete 550 Euro. Die Nebenkostenabrechnung haben wir in den letzten Jahren bereits ein paar Mal telefonisch von ihm abgefordert, aber es kam nie etwas an, was wir dann auch nicht weiter verfolgt haben, da wir in unseren Augen vermutlich sehr günstig wohnen. :S

    Nun meine Fragen, damit wir rechtlich auch nichts falsch machen:

    - inwiefern besteht unsere Pflicht, weiter auf eine Nebenkostenabrechnung zu pochen?

    - inwiefern besteht unsere Pflicht, unser Kind ihm zu melden (das würde sich ggf auf die Nebenkosten auswirken, oder?)

    - da wir so etwas von unserer Vormieterin gehört haben: kann der Vermieter evtl Nachforderungen aus den Nebenkostenabrechnungen, auch wenn wir sie nie erhalten haben, mit unserer Kaution bei Auszug einbehalten?

    Danke euch schonmal im vorraus!!

  • - inwiefern besteht unsere Pflicht, weiter auf eine Nebenkostenabrechnung zu pochen?

    Wenn Vorauszahlungen auf Betriebskosten vereinbart sind, habt ihr auch Anspruch auf eine Abrechnung. Wenn der Vermieter keine erstellt, dann kann das zwei Gründe haben:

    1. Du hast ein Guthaben, dass der Vermieter nicht auszahlen will
    2. Der Vermieter hat keine Ahnung davon und kann keine erstellen.

    - inwiefern besteht unsere Pflicht, unser Kind ihm zu melden (das würde sich ggf auf die Nebenkosten auswirken, oder?)

    Das ist schon eine Pflicht, insbesondere, wenn gewisse Betriebskostenarten nach Anzahl der Personen berechnet werden.

    da wir so etwas von unserer Vormieterin gehört haben: kann der Vermieter evtl Nachforderungen aus den Nebenkostenabrechnungen, auch wenn wir sie nie erhalten haben, mit unserer Kaution bei Auszug einbehalten?

    Nein, wenn ihr keine fristgemäße Abrechnung erhalten habt, kann der Vermieter auch nichts verrechnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • inwiefern besteht unsere Pflicht, weiter auf eine Nebenkostenabrechnung zu pochen?

    Hierfür gibt es keine Pflicht. Man darf es auch hinnehmen, dass keine Abrechnung kommt. Das hat keine Nachteile. Darauf pochen will man in der Regel nur, wenn zu erwarten ist, dass man Geld zurück bekommen muss. Allerdings kann es auch sein, dass man gern nachzahlen möchte, weil man dann ein besseres Gefühl hat, nichts schuldig zu bleiben. Das gibt es durchaus auch.

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