Guten Tag Mietrechtformu-Mitglieder,
kurz und knackig
1. Frage:
Ist bei einem befristeten Mietvertrag folgender Grund ein tatsächlicher Befristungsgrund?
"Die Wohnung wird wegen Eigenbedarf auf ein Jahr vermietet".
2. Frage:
Ist wenn Grund unzulässig somit ein unbefristeter Mitvertrag vorhanden mit normalen Kündigungsfristen von drei Monaten?
Kontext:
Mündlich hat man gesagt das es nur für das erste Jahr ist und man schauen möchte wie Das Verhältnis zum Mieter ist und anschließend gerne eine Verlängerung von einem Weiteren Jahr möglich ist.
Da sich jedoch beruflich mein Einsatzort Kurzfristig (1 Monat) geändert hat wollte ich nun ein Aufhebungsvertrag mit meinem Vermieter bewirken. Welches Anfang dieses Monats mündlich zugesagt wurde. Von Ihrer Seite wurde bezüglich Nachmieter jedoch noch nichts Unternomen weshalb ich nun tätig geworden bin ein Nachmieter zu finden. Dennoch möchte ich sicher gehen und auch eine Schriftliche Kündigung veranlassen. Bevor man mich das restliche Jahr dazu verpflichtet zu zahlen.
Vielen Dank im Vorraus (Ich weis es ist kein rechtlicher Rat, möchte jedoch einfach eine weitere Meinung zu diesem Thema hören. Danke)
Vadis