Hallo,
ich habe vor fünf Jahren vier Innentüren auf einer Seite mit einer weißen matten DC-Fix Folie foliert. Zugegeben ohne die Erlaubnis meines Vermieters einzuholen. Laut der Beschreibung des Herstellers der Folie sol diese sich leicht mit einem Fön wieder lösen lassen. Davon bin ich ausgegangen weil ich vorhatte diese beim noch nicht absehbaren Auszug wieder zu entfernen.
Nun ist steht der Auszug an und der Vermieter hat angeordnet die Folie wieder zu entfernen und die Türen somit in den vorherigen Zustand wieder zu bringen.
Diese Türen sind mit einem Eichefurnier beklebt auf Pressholz, Alter gute 40 Jahre. Beim Ablösen der Folie hat sich auch Furnier mit abgelöst und die Türen sind dadurch nicht mehr im Originalzustand.
Ich habe den Schaden meinem Vermieter und meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Die erste Reaktion der Haftpflichtversicherung war eine Ablehnung der Schadensübernahme weil ich hätte wissen müssen dass die Türen beschädigt werden könnten beim Entfernen der Folie. (naja, ich hab mich an die Angaben des Herstellers gehalten und angenommen dass diese richtig sind). Meinem Vermieter habe ich vorgeschlagen die Türen zu spachteln und mit einer Holzeiche Dekorfolie neu zu bekleben, wäre eine zeitwertgerechte Reparatur. Alternativ für jede Türe 50€ zu zahlen. Die Lebensdauer einer Pressholztüre beträgt laut diversen Listen 25 Jahre. Beim Baumarkt gibt es Zimmertüren in Eiche Optik für 55€ plus 5€ Zuschnitt.
Ein Handwerker vom Vermieter muss diverse Arbeiten erledigen und könnte auch die Türen austauschen.
Beim Austausch der Türen wird Alt gegen Neu gerechnet, deswegen denke ich sind 50€ fair.
Eine Reparatur der Türen lehnt der Vermieter ab und möchte den Zustand welcher beim Einzug vorlag wieder haben.
Bei einem Austausch der Türen muss sich der Vermieter doch um die Reparatur kümmern, oder sehe ich das falsch?
Ich sehe das so dass ich meinen Verpflichtungen nachgekommen bin indem ich den Schaden gemeldet habe und auch
Lösungsvorschläge unterbreitet habe. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein dass ich jetzt Türen und Handwerker finden muss.
Spachteln und folieren würde ich selber machen und die Folie welche ich gefunden habe sieht zu 95 Prozent so aus wie das Furnier.
Es wundert mich etwas dass der Vermieter darauf besteht dass die Türen genau so wieder zu sein haben wie vor dem Einzug,
obwohl die Folie dieses Design und Optik hat. Die Fliesen im Bad und Gästetoilette bleiben nämlich nach wie vor die Originalen, also
auch gute 40 Jahre alt. Die Türen sind natürlich auch in keinem Neuzustand, abgesehen von den Folierungsschäden.
Mir ist klar dass diese keine Rechtsberatung ist, aber ich hätte gerne Meinungen zu meinem Fall gehört. Liege ich denn so falsch?