Neuer Vermieter - Indexmiete - Mieterhöhung Jahre rückwirkend

  • Guten Morgen zusammen.

    Ich bin neu hier und brauche dringend Rat,was ich tun kann.

    Bewohne seit 2004 bis heute meine Wohnung.

    31.12.22 wurde das Haus verkauft und eine neue Vermieterin ist nun zuständig.

    Sie schickt seit September 2022 schon echt übertriebe Mieterhöhungen an mich.

    Meine Miete ist eine indexmiete,und am 02.01.2023 kamm die Erhöhung.

    Sie will 43.1% erhöhen und zwar von 2004 bis 2022.

    Ist das überhaupt rechtens?

    Das sind 19 Jahre rückwirkend der vorvermieterin die es nie getend gemacht hat,die sie jetzt beanspruchen will.

    Soweit ich weiß steht ihr doch das rechtlich garnicht zu oder?

    Ich bitte euch um Hilfe Sie sagt sie hat recht ihr schreiben sei vom Anwalt und will es jetzt einklagen.

    Was kann ich dagegen tun.

    Schon mal danke im voraus.

    LG

    P.s das ist ihr schreiben

  • Eines vorweg, vom Anwalt ist das Schreiben wohl er nicht, denn der würde das anders schreiben. Und der Anwalt wüsste auch, dass eine Indexmieterhöhung gar keiner Zustimmung des Mieters bedarf, sondern aufgrund des Schreibens schon gültig ist.

    Zuerst würde ich die Vereinbarung im Vertrag prüfen lassen, im Zweifel von einem Anwalt. Denn möglicherweise enthält diese etwas, was die Vereinbarung unwirksam macht.

    Die Erhöhung über so viele Jahre ist leider zulässig, auch wenn das eine größere Erhöhung bedeutet.

    Der Index in 2004 war 85 und in 2022 120,6, was eine Steigerung von 41,9% macht. Also fast richtig, was die Vermieterin gerechnet hat. Allerdings hätte sie die Indexwerte angeben müssen. Das hilft dir aber nicht viel, weil sie dann eben eine neue Erhöhung schicken würde. Lediglich Zeit verschafft es einem, in der die bisherige Miete weiterhin gilt, wenn das Erhöhungsschreiben formal ungültig sein sollte.

  • Hm ok

    Was mich nur stutzig macht ist das sie erst seit 31.12.2022 die neue Vermieterrin ist,ihr das doch garnicht zusteht,wen dan der alten Vermieterin die hat es aber nie getend gemacht.

    Gilt nicht das letzte basis Jahr 2015 und am 22 Febuar sogar 2020?

    Ich hab gelesen das indexmieterhöhung nicht rückwirkend erhoben und gefordert werden dürfen stimmt das?

    Und nach 3 Jahren verfällt es wen man es nicht schriftlich fordert.

    Lg

  • seit 31.12.2022 die neue Vermieterrin ist,ihr das doch garnicht zusteht

    Warum nicht? Ab wann sollte es ihr denn deiner Ansicht nach zustehen wenn nicht ab dem Zeitpunkt wo sie Eigentümerin ist?

    Gilt nicht das letzte basis Jahr 2015 und am 22 Febuar sogar 2020?

    Die Basis spielt keine Rolle, wenn man korrekt mit der prozentualen Veränderung rechnet, also die von mir genannten 41,9%. Da kommt dann immer das richtige raus.

    das indexmieterhöhung nicht rückwirkend erhoben und gefordert werden dürfen stimmt das?

    Ja richtig. Das macht die Vermieterin ja auch nicht, sie will die Miete ab 1.4. (Schreibfehler in ihrem letzten Satz im Brief), und das ist in der Zukunft.

    Und nach 3 Jahren verfällt es wen man es nicht schriftlich fordert.

    Sagt wer?

  • Dann hast du das falsch verstanden, was du gelesen hast. Bei einem Vermieterwechsel läuft das Mietverhältnis ganz normal weiter, als wenn es keinen Vermieterwechsel gegeben hätte. Einem neuen Vermieter steht also genau das selbe zu wie dem alten, somit auch eine Mieterhöhung.

    Du ärgrst dich über die Mieterhöhung. Aber du könntest auch das Positive sehen, dass du bisher Glück hattest, dass die vorherige Vermieterin die Mieterhöhung nie geltend gemacht hat. Wenn Sie das getan hätte, würdest du schon seit Jahren einiges mehr bezahlen. Das ist eine riesige Summe, die du dadurch gespart hast, wenn man das mal hochrechnen würde.

  • Ok also soll das rechtens sein?

    Aber warum lehnt den das jobcenter die durch ein Unfall zur Zeit meine Miete bezahlen das ab?

    Mit dem Urteil es wäre nicht rechtens obwohl für 2 Personen sie immer noch im Satz ist das verstehe ich auch nicht.

    Wie wäre es wen ich kündige und mir eine andere Wohnung suche muss ich dan immernoch eine Mieterhöhung zahlen?

    Mich mich ist das alles neuland hab 19 jahre nichts hiet gehabt.

    Lg

  • Wie wäre es wen ich kündige und mir eine andere Wohnung suche muss ich dan immernoch eine Mieterhöhung zahlen?

    Ja, die Mieterhöhung gilt trotzdem. Aber vielleicht lässt sich die neue Vermieterin darauf ein, auf die Erhöhung zu verzichten, wenn du kündigst, weil sie ja dann vom neuen Mieter direkt entsprechend mehr verlangen kann. Ein Versuch ist es wert. Offen reden hilft manchmal.

    warum lehnt den das jobcenter die durch ein Unfall zur Zeit meine Miete bezahlen das ab?

    Das müsste man anhand des Bescheids anschauen, was da als Grund steht. Schreibe hierzu bitte in unserem Hartziv/Bürgergeld Forum und lade dort den Bescheid anonymisiert hoch.

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