Betriebskostenerhöhung bei Betriebskostenpauschale ohne Erhöhungsvorbehalt

  • Einen schönen guten Tag,

    zuerst der Diskussionsgegenstand: Gewerbeeinheit mit 5 Jahre Laufzeit mit Verlängerungsoption, verlängert zum 1.1.2023 um weitere 5 Jahre da kein Widerspruch von beiden Seiten.

    Vergangene Woche erhielt ich von meinem Vermieter ein Schreiben, in dem er mir ankündigte, die Miete (an Verbraucherindex gebunden – nichts zu beanstanden) und auch die Nebenkosten zu erhöhen. Für letztere wurde jedoch eine Pauschale vereinbart.

    Wortlaut Mietvertrag:

    „Bei den Betriebskosten handelt es sich um eine von beiden Vertragsparteien festgelegte Pauschale.“

    Von einem Erhöhungsvorbehalt ist nicht die Rede. Diese Pauschale war expliziter Wunsch des Vermieters, da er sich den Aufwand und Kosten der Nebenkostenabrechnungen sparen wollte. Eine Nebenkostenabrechnung erhielt ich also nie, hatte nie Einblick in meinen Verbrauch und somit auch nicht die Möglichkeit evtl. zu viel bezahlte Beträge zurück zu verlangen.

    Wortlaut Vermieter:

    „...gleichzeitig sehe ich mich gezwungen, die monatlichen Nebenkosten um 100 Euro zu erhöhen, da sich sämtliche Servicepreise inkl. der Strompreise (Wärmepumpe wird damit betrieben) drastisch erhöht haben.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, die Pauschale zu erhöhen?

    Und falls doch, unter welchen Voraussetzungen dürfte er es?

    Es geht mir gar nicht so sehr um die 100 Euro, aber ich habe Angst, dass wenn ich dem stillschweigend zustimme, er jederzeit wieder die gleiche Karte spielen kann. Ich habe keinen Zugang zu Stromzählern, insofern könnte er alles behaupten und ich mich im Endeffekt selbst jeder Rechte berauben.

    Ich hatte nun überlegt, gegen die Erhöhung der Nebenkosten in Widerspruch zu gehen, jedoch ihm anzubieten, für 100 € eine kleine Lagerfläche zu mieten und einen PKW- Stellplatz (beides ist derzeit unbenutzt), mit sep. Mietvertrag. Dies geht natürlich nur so lange er die über mir leerstehende Wohnung nicht vermietet.

    Um weitere Schritte einleiten zu können, bräuchte ich Antwort auf die Fragen:

    1. Darf mein Vermieter unter den gegebenen Umständen die Nebenkosten erhöhen?
    2. Wie kann ich mich absichern, dass dies in Zukunft nicht wieder passiert, im Falle ich stimme freiwillig zu? Und dürfte ich Bedingungen stellen (z.B. dass er statt mir Hausmeistertätigkeiten selbst übernimmt)?
    3. Ist die Idee mit der Alternative, um das Ganze nicht über die Nebenkosten laufen lassen, legitim?

    Herzlichen Dank vorab!

  • Eine Anpassung dieser Pauschale wäre nur dann möglich, wenn es eine vertragliche Vereinbarung hierzu gibt. Wenn er dann anpasst muss das ausführlich begründet werden.

    Hier darf er also nicht erhöhen, wobei ich den Vertrag nochmal genau prüfen würde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank! Nein, es gibt keine vertragliche Vereinbarung zu einer Anpassung. Nur der oben genannte Satz und der Abschnitt, wann die Miete und Nebenkosten zu entrichten sind.

  • Wie schon geschrieben wäre es für die Erhöhung der Pauschale erforderlich, dass diese Möglichkeit im Vertrag vorgesehen ist.

    Nun schreibst du aber auch, dass es dir gar nicht so um das Geld geht, sondern du nur vermeide möchtest, dass der Vermieter weitere Erhöhungen willkürlich machen könnte. Nun, hierfür könnten wir einfach mal so tun, als gäbe es diese Vereinbarung im Vertrag. In diesem Fall wäre es so, dass der Vermieter die Erhöhung begründen muss. Und damit ist nicht gemeint, dass er auf die erhöhten Energiekosten hinweist, sondern dass er genauere Zahlen vorlegt.

    Praktisch sieht das so aus, dass er eine Art Jahresabrechnung aufstellt über die tatsächlich anfallenden Kosten, in der eben alle etwas genauer aufgeschlüsselt ist. Bei Bedarf kannst du dir auch die letzten Energie Rechnungen zeigen lassen, ist aber meistens nicht nötig, da man die Strom Preise im Internet findet. So kannst du dann prüfen, ob der Betrag der Realität entspricht. Du siehst, der Vermieter kann es nicht beliebig erhöhen, er muss es schon konkreter darlegen.

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