Außerordentliche Kündigung - keine Kündigungsfrist - so lange Mieter bis Nachmieter gefunden

  • Hallo zusammen...

    ich habe folgenden Passus zum Thema Kündigung in meinem Mietvertrag:

    "Die ordentliche Kündigung nach den §§ 573 ff. BGB kann erstmals nach 48 Monaten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden...."

    "Sollte eine außerordentliche Kündigung von Seiten des Mieters innerhalb der ersten 48 Monate erforderlich sein, wird vom Vermieter ein Immobilienmakler beauftragt zur Nachmietersuche. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 2 Monatskaltmieten + MwSt. trägt der Mieter. Der Wohnungswechsel zwischen Mieter und Nachmieter erfolgt nahtlos..."

    Der erste Teil des Zitats ist klar. Als ich nun meinem Vermieter mitgeteilt habe, dass ich vor Ablauf der 48 Monate kündigen möchte, bot ich an, mich um einen Nachmieter zu kümmern, was seinerseits abgelehnt wurde. Meine eigentliche Frage bezieht sich auf den letzten Satz des Zitats. Da ich außerordentlich kündige, habe ich laut Mietvertrag - und seiner telefonischen Auskunft - keine 3-monatige Kündigungsfrist. Ist es zulässig bzw. rechtens in dem Fall, dass ich so lange für die Miete inkl. Nebenkosten zuständig bin, bis mein Vermieter einen Nachmieter gefunden hat? Das würde im Worst case (wenn er keinen Nachmieter findet) bedeuten, dass ich noch ewig für die Wohnung zahlen müsste, auch wenn ich mglw. bereits eine andere Wohnung habe. Ich zahle ja im Prinzip schon eine "Strafe" (Gebühr) dafür, dass ich früher kündige.

    Ich danke Euch für ein bischen Aufklärung :)

  • Gemäß Rechtsprechung darf der Kündigungsverzicht nicht länger als 48 Monate sein. Diese Zeitspanne gilt nicht erst ab Mietbeginn, sondern ab Vertragsschluss und sie geht bis zum Ende des Mietverhältnisses. Wenn man also erst nach den 48 Monaten die Kündigung erklären kann, kommen noch die 3 Monate Kündigungsfrist dazu und die Zeit ist überschritten. Deshalb ist dieser Kündigungsverzeicht vermutlch eher unwirksam.

    Die Maklergebühr kann ein Vermieter niemals vom Mieter verlangen. Das ist durch Gesetz ausgeschlossen.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung!!

    Ich wohne erst seit etwas über einem Jahr in der Wohnung. Das mit den 4 Jahren ist klar. Ich habe halt nur die Sorge, dass ich im schlimmsten Fall noch ewig für diese Wohnung Miete bezahle, falls er keinen Nachmieter findet. Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine reguläre Kündigungsfrist habe (weil ich vor Ablauf der 4 Jahre kündige), der Mieterwechsel findet nahtlos statt. Und ich frage mich halt, ob das rechtens ist?

    Seiner Aussage nach, wäre es kein Problem, einen Nachmieter zu finden. Aber die Sicherheit habe ich nicht. Ich weiß somit überhaupt nicht, ab wann ich für diese Wohnung keine Miete mehr übernehmen muss.

  • Wenn die Vereinbarung über den Kündigungsverzicht unwirksam sein sollte aufgrund der Überschreitung der 48 Monate Vertragslaufzeit, dann hat das zur Folge, dass man zu jeder Zeit ganz regulär kündigen kann mit der üblichen Frist von 3 Monaten. Nach diesen 3 Monaten muss man also dann keinesfalls mehr Miete zahlen.

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