Hallo zusammen...
ich habe folgenden Passus zum Thema Kündigung in meinem Mietvertrag:
"Die ordentliche Kündigung nach den §§ 573 ff. BGB kann erstmals nach 48 Monaten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden...."
"Sollte eine außerordentliche Kündigung von Seiten des Mieters innerhalb der ersten 48 Monate erforderlich sein, wird vom Vermieter ein Immobilienmakler beauftragt zur Nachmietersuche. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 2 Monatskaltmieten + MwSt. trägt der Mieter. Der Wohnungswechsel zwischen Mieter und Nachmieter erfolgt nahtlos..."
Der erste Teil des Zitats ist klar. Als ich nun meinem Vermieter mitgeteilt habe, dass ich vor Ablauf der 48 Monate kündigen möchte, bot ich an, mich um einen Nachmieter zu kümmern, was seinerseits abgelehnt wurde. Meine eigentliche Frage bezieht sich auf den letzten Satz des Zitats. Da ich außerordentlich kündige, habe ich laut Mietvertrag - und seiner telefonischen Auskunft - keine 3-monatige Kündigungsfrist. Ist es zulässig bzw. rechtens in dem Fall, dass ich so lange für die Miete inkl. Nebenkosten zuständig bin, bis mein Vermieter einen Nachmieter gefunden hat? Das würde im Worst case (wenn er keinen Nachmieter findet) bedeuten, dass ich noch ewig für die Wohnung zahlen müsste, auch wenn ich mglw. bereits eine andere Wohnung habe. Ich zahle ja im Prinzip schon eine "Strafe" (Gebühr) dafür, dass ich früher kündige.
Ich danke Euch für ein bischen Aufklärung ![]()