Wohnungstür nicht abschließbar

  • Liebe Community,

    Wir haben nach über einem Jahr festgestellt, dass unsere zweite Wohnungstür nicht abschließbar bzw. über 18 Monate nie verschlossen war.

    Zur Erklärung: Wir haben direkt neben unserer offiziellen Wohnungstür eine weitere Tür (Altbestand).

    Durch die Wohnungstür gelangt man ganz normal in den Flur.

    Die zweite Wohnungstür ermöglicht direkten Zugang ins Bad und folgend in den Rest der Wohnung.

    Zur Besichtigung sagte der Vermieter, dass die zweite Tür ein bleibsel aus früheren Zeiten sei. Weiterhin sagte er, dass die Tür jedoch abgeschlossen ist und kein Schlüssel dafür existiert.

    Ich hatte kurz versucht die Tür zu öffnen was mit aber nicht gelang. Danach hatte ich es auch nie wieder versucht und die Tür war in meinem Kopf als verschlossen abgehakt.

    Jetzt nach 18 Monaten haben wir durch einen Zufall festgestellt, dass die Tür doch nicht verschlossen ist und die Tür lediglich durch untergeschobene Holzkeile, verkeilt war.

    Der Vermieter antwortete mir auf meine Benachrichtigung mit: Da machen wir einfach 2 Winkel ran und fertig.

    Jetzt zu den Fragen:

    1. Ist seine Lösung rechtens? (Es handelt sich dabei um eine Zimmertür aus Vollholz)

    2. Durch Renovierungsarbeiten muss er gewusst haben, dass die Tür nicht verschlossen ist. Also gehe ich davon aus, dass er uns diesen Mangel bewusst verschwiegen hat. Zu dem wurde mit den Holzkeilen eine bewusste Lösung geschaffen.

    Wäre in so einem Fall eine rückwirkende Mietminderung möglich über die gesamten 18 Monate?

    3. Wie hoch würdet ihr die Mietminderung ansetzen?

    Hinzugefügt sei noch, dass sich der Vermieter grundsätzlich um nichts kümmert und wir viel Ärger mit ihm haben.

    Vielen Dank das ihr euch die Zeit für meine Frage genommen habt,

    lieben Gruß

    Ellenor

  • Es ist die Entscheidung des Vermieters, wie er das löst. Wenn die Winkel von innen angebracht werden, lässt sie sich ja von außen nicht mehr öffen. Und eine Brandschutzfunktion hat die Tür in dem Fall auch nicht.

    Eine Mietminderung ist nicht denkbar, dann dazu hätte die Wohnung in ihrer Nutzung eingeschränkt gewesen sein müssen, was ja nicht der Fall war.

  • Sind Winkel ein effektiver Schutz gegen Einbruch / Zutritt? Und wieso muss eine Wohnungstür Brandschutzeigenschaften besitzen und diese Tür plötzlich nicht? Davon abgesehen, dass es eine Zimmertür ist die auch keinerlei Schallschutz bietet.

    Die Wohnung ist nicht in Ihrer Nutzung eingeschränkt wenn jeder ohne Schlüssel, über die angesprochene Tür, die Wohnung betreten kann? Mit dem Gedankenansatz ist bei jeder Wohnung kein Schloss nötig, da die Wohnung nicht in ihrer Nutzung eingeschränkt ist.

  • Und wieso muss eine Wohnungstür Brandschutzeigenschaften besitzen

    Damit meinte ich die Möglichkeit zur Flucht. Wenn man eine Mansarden Wohnung hat, die über zwei Etagen geht, dann mus oben noch eine Tür sein, um heraus zu kommen, wenn der Weg über die Treppe versperrt ist. Diese Situation ist hier ja nicht gegeben.

  • Ist anzunehmen, dass diese Türe mit Bartschloß versehen ist. Und dieses Schloß auszubauen ist sehr mühsam für den Laien.

    Zur Besichtigung sagte der Vermieter, dass die zweite Tür ein bleibsel aus früheren Zeiten sei.

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