Ich (w,20) wohne in einer WG mit zwei weitere Frauen (20) und (40). Das Verhältnis zu der zweiten Mitbewohnerin war von Anfang an schwierig, da sie eine geistige Einschränkung hat und Privatsphäre nicht respektiert, sowie das Zusammenleben im Allgemeinen erschwert. Es fielen ständig Beleidigungen jeglicher Art, sie betritt die fremden Zimmer ungefragt und entwendet Eigentum. Außerdem kommt ein unausstehlicher Gestank aus dem Zimmer und sie ist einige Monatsmieten im Verzug. Nun hat sie mich in einer Diskussion körperlich angegriffen, woraufhin ich die Polizei rufen musste. Am nächsten Morgen habe ich den Vermieter über die Ereignisse informiert, woraufhin er der Mitbewohnerin fristlos gekündigt hat. Bei der Aushändigung des Schreibens bekam er allerdings Mitleid mit ihr und gewährte ihr noch einige Monate in der Wohnung zu . Ich fühle mich hier aber nicht sicher und möchte mit dieser Person nicht länger in einer Wohnung aufhalten müssen. Darf der Vermieter sie einfach hier wohnen lassen, trotz des Angriffes und der fristlosen Kündigung? Habe ich auch Anspruch auf Mietminderung?
Wohngemeinschaft - Mitbewohner beachtet fristlose Kündigung nicht
-
angelika -
30. Januar 2023 um 06:49 -
Erledigt
-
-
-
Mein Tipp: Kläre dies mit einem Anwalt ab.
Theoretisch ist eine Mietminderung möglich, wenn die Tauglichkeit der Mietsache gemindert ist, allerdings benötigt es hier meiner Meinung nach einen unmittelbaren Verstoß gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung, d.h. einen mietrechtlichen Bezug.
Hier sehe ich eher strafrechtliche Probleme für die der Vermieter ggfs. nichts kann. Die Ausnahme wäre hier die Geruchsbelästigung aus dem Zimmer. Beleidigungen oder körperliche Angriffe nach einem Streit sehe ich eher nicht als Grund für eine Mietminderung.
-
Man muss unterscheiden, ob es sich um einen gemeinsamen Vertrag handelt, oder ob jeder Mieter seinen eigenen Vertrag mut dem Vermieter geschlossen hat.
Im ersten Fall ist es eine interne Sache der WG Bewohner, das muss dann untereinander geklärt werden. schlimmstenfalls muss man auf eine gemeinsamen Kündigung bestehen. Der Vermieter kann hierbei einem Mitbewohner auch gar nicht einzeln kündigen.
Bei getrennten Verträgen kann der Vermieter durchaus was machen. Er kann auch die Kündigung durchsetzen. Aus deiner Sicht ist es eine Störung des Hausfriedens und damit kann man durchaus Druck machen beim Vermieter.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!