Indexmiete laut Mietvertrag - Mieterhöhung und Verjährung

  • Guten Tag zusammen,

    von meinem Vermieter habe ich eine Mieterhöhung bekommen, die sich an der Vereinbarung lt. Mietvertrag orientiert (Indexerhöhung). Dabei ist mir aufgefallen, dass die letzte Erhöhung - noch von einer anderen Hausverwaltung und unter anderem Eigentümer - von 2017 nicht gerechtfertigt war. Diese lag über dem Index und wurde zudem mit Argumenten begründet, die lt. Mietvertrag explizit ausgeschlossen sind. Die jetzige Erhöhung orientiert sich natürlich prozentual an der bisherigen Kaltmiete, die nun eigentlich rückblickend betrachtet zu hoch angesetzt ist. Kann ich darauf verweisen, bzw. argumentieren, dass ich eigentlich mehrere Jahre zu viel gezahlt habe?

    Bevor die Nachfrage kommt: Ja, war doof damals. Keine Ahnung, warum ich jetzt erst drauf komme, dass ich meinem Vermieter eigentlich Geld geschenkt habe.

    Viele Grüße,

    Mario

  • Kann ich darauf verweisen, bzw. argumentieren, dass ich eigentlich mehrere Jahre zu viel gezahlt habe?

    Nein, nach so vielen Jahren geht das nicht mehr. Da kann man sagen, dass du die Miete so akzeptiert hast. Fehler muss man schneller reklamieren.

    Aber auf eine Weise ist es gut, dass nach der bisherigen Kaltmiete erhöht wird. Denn andernfalls würde die Erhöhung jetzt einen noch höheren Betrag ausmachen.

  • Hallo und sorry für die verspätete Rückmeldung. Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir das schon irgendwie gedacht. Ich nehme an, gegen die Erhöhung lt. Index lässt sich auch nichts machen, das ist ja vertragsgemäß und auch nicht fehlerhaft.

    Wie meinst Du, die Erhöhung würde ansonsten jetzt noch einen viel höheren Betrag ausmachen? Verstehe ich nicht.

    Viele Grüße

  • die Erhöhung würde ansonsten jetzt noch einen viel höheren Betrag ausmachen?

    Die jetzt neue Miete wäre nicht höher. Sondern ich meinte die Differenz zur bisheriegn Miete wäre höher. Denn wenn es vorher noch keine Mieterhöhung gegeben hätte, würde man jetzt vom älteren Index zum Beginn des Mietverhältnisses ausgehen.

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