Kündigung wegen Eigenbedarf und erleichterter Kündigung

  • Hallo Leute!

    Ich hab am 30.12 meine Kündigung erhalten... In der Kündigung wird ein Eigenbedarf angeführt, da heißt es dass der Vermieter den Platz für Büro+Kinderzimmer braucht. Außerdem würde mir in der selben Kündigung auch nach "vereinfachtem" Recht gekündigt, da habe ich allerdings 6 Monate Frist und nicht wie bei der anderen 3.

    Ich wohne in der Wohnung relativ günstig da es eine pauschale Miete ist.

    Sehr ihr Möglichkeiten gegen die Kündigung vorzugehen? Wann muss ich denn jetzt theoretisch raus, in 3 oder 6 Monaten?

    Ich bin hier noch relativ planlos... :(

    Danke für eure Hilfe!!

  • Sehr ihr Möglichkeiten gegen die Kündigung vorzugehen?

    Das sieht schlecht aus. Denn wenn sich der Vermieter auf das erleichterte Kündigungsrecht nach §573a BGB beruft, dann handelt es sich vermutlich um ein Zimmer oder Einliegerwohnung im Haus des Vermieters. Und dagegen kann man kaum vorgehen. Das Gute dabei nur, dass man länger Zeit hat, etwas zu finden, da die Kündigungsfrist 3 Monate mehr sind als normal.

  • Ich kann Fruggel nur zustimmen. Wenn die Voraussetzungen für §573a gegeben sind, kann man kaum gegen diese Kündigung vorgehen.

    Bzgl. der Kündigungsfrist: wenn der Vermieter die Kündigung bereits nach 3 Monaten durchsetzen wollen würde, müsste der Eigenbedarf tatsächlich auch begründet sein. Praktisch dürfte er deshalb einfach die 6 Monate hinnehmen, nach denen keine weitere Prüfung (bis auf die Voraussetzungen, dass §573a Anwendung finden kann) mehr stattfindet. Ich würde an deiner Stelle mit dem Vermieter sprechen. Wenn er die Räume tatsächlich für sich nutzen möchte, dann hat er ein Interesse daran, dass das ganze so unkompliziert und schnell wie möglich abläuft. Wir haben im gleichen Fall auf die Einhaltung jeglicher Fristen und auch Schönheitsreparaturen verzichtet, um es dem Mieter so einfach wie möglich zu machen.

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