Ich habe einem unliebsamen Mieter fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt, wegen > 2 Monaten Zahlungsverzug.
Nach Beratung vom Mieterverein hat dieser die Ausstände sofort bezahlt - die fristlose Kündigung ist damit vom Tisch.
Ich habe erklärt, dass ich an der hilfsweisen ordentlichen (mit angemessener Frist ausgesprochen) festhalten werde. Der Mieter bezweifelt deren Gültigkeit, da angeblich (nach Mieterverein) die Voraussetzungen nicht gegeben seien.
Da er nicht auszieht, wird es wohl zur Räumungsklage kommen. Daher meine Frage:
Gibt es irgendwelche rechtlichen Konstellationen (oder Erfahrungen im Leserkreis), wo in einem solchen Fall die fristlose Kündigung gültig, aber die hilfsweise ordentliche nicht gültig sein könnte?