Dynamische Fernwärmekostenberechnung

  • Hallo zusammen,

    habe ich als Mieter das Recht meinen Heizkostenverbrauch dynamisch anhand des jeweils pro Monat gültig gewesenen Kostensatzes für Fernwärme berechnen zu lassen?
    Auf meiner Betriebkostenabrechnung findet sich nur der Gesamtverbrauch für die Liegenschaft (Aufgeteilt nach Vorder- und Hinterhaus) und dann dazu die Kosten.
    Die daraus resultierenden Kosten pro kWh kommen mir sehr komisch vor, da sie nicht dem Preisspiegel des Versorgers entsprechen, der online für 2021 abrufbar ist.
    Daher würde ich dazu gerne eine Prüfung anstoßen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Nein. Dazu ist ein Vermieter nicht verpflichtet. Bei einer Heizkostenabrechnung werden zunächst die Kosten des gesamten Abrechnungsjahres ermittelt, also die Gesamtsumme. Und dieser Betrag wird dann nach bestimmten Schlüsseln auf die Nutzer aufgeteilt.

    In diese Kosten fließen auch Nebenkosten der Heizung mit ein wie Wartung, Schornsteinfeger, Erstellung der Abrechnung etc. Dadurch wird der Betrag natürlich höher.

    Sofern die Abrechnung in sich rechnerisch in Ordnung ist, könntest du noch dein Recht auf Belegeinsicht in Anspruch nehmen, um zu vergleichen, ob die eingesetzten Beträge korrekt sind.

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